Früher in Rente gehen: Mit diesen Abschlägen müssen Ruheständler:innen rechnen
Die meisten Deutschen wollen früher in Rente gehen. Das gesetzliche Eintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Wer vorzeitig mit dem Arbeiten aufhören will, muss aber Abschläge in Kauf nehmen.
Berlin – Noch bis zum 67. Lebensjahr jeden Tag zur Arbeit zu gehen, klingt für viele Menschen nicht gerade attraktiv. Doch so hoch ist in Deutschland das Renteneintrittsalter gesetzt. Wer später Anspruch auf seine volle Rente haben will, muss meistens bis 67 durchhalten. Es gibt Ausnahmen, sodass manche Menschen schon mit 65 abschlagsfrei in Rente können. Oder man nimmt eben Abschläge in Kauf – und geht bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand.
Renten-Abschlag: 0,3 Prozent pro Monat
Pro Monat, den man vor dem gesetzlichen Eintrittsalter in Rente geht, werden Abschläge von 0,3 Prozent fällig. Das sind also pro Jahr Rentenkürzungen von 3,6 Prozent. Es gibt aber eine Maximalhöhe: höchstens 14,4 Prozent Abschlag auf die Rente. Konkret bedeutet das, dass man frühestens vier Jahre vor dem regulären Eintrittsalter eine Rente beziehen kann. Wer also eigentlich erst mit 67 Jahren seine Rente bekommen würde, kann den Antrag frühestens mit 63 Jahren stellen und die 14,4 Prozent in Kauf nehmen.
Rechenbeispiel
Max Mustermann hat Anspruch auf eine Rente in Höhe von rund 1200 Euro. Die würde er bekommen, wenn er mit 67 in Rente ginge. Herr Mustermann hat aber eine gute private Altersvorsorge, sodass er sich entscheidet, früher in Rente zu gehen und die Abschläge in Kauf zu nehmen. Er geht mit 65 Jahren in Rente, seine Abschläge betragen also 7,2 Prozent. Damit sinkt seine Rente auf 1113,60 Euro – 86,40 Euro weniger.
Rente: Frühestens vier Jahre vor dem Eintrittsalter
Grundsätzlich muss jedoch betont werden, dass es beim Thema Rente viele Einzelfallentscheidungen gibt. So zählen insbesondere auch Faktoren wie die Anzahl der Beitragsjahre, ob man schwerbehindert ist oder auch ob man eine Altersteilzeit-Regelung mit dem Arbeitgeber getroffen hat. In all diesen Fällen ist auch eine frühere Rente ohne Abschläge denkbar.

Natürlich können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu jedem Zeitpunkt einfach aufhören, zu arbeiten. Eine gesetzliche Rente bekommt man aber frühestens vier Jahre vor dem eigentlichen Eintrittsalter.