Ohne Lobby in Leiharbeit

Das EuGH-Urteil ist eine gute Nachricht für Menschen in Leiharbeit. Sie sind auf juristischen Erfolg angewiesen - denn politisch und gewerkschaftlich fehlt ihnen Unterstützung.
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen nur dann weniger als die Stammbelegschaft verdienen, wenn sie dafür einen Ausgleich wie mehr Urlaub bekommen. Diese Botschaft des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Nachricht für die Leiharbeitskräfte in Deutschland. Es ist auch eine Ohrfeige für die Gewerkschaften, die die Schlechterstellung der Leiharbeitskräfte durch ihre Tarifverträge erst möglich machen.
Die Gewerkschaften scheinen ihren Frieden mit der Situation der Leiharbeitskräfte gemacht zu haben. Sie verweisen auf die Zuschläge, die man seit 2010 für die Leiharbeiter:innen herausverhandelt hat, und darauf, dass es den Leiharbeiter:innen hierzulande deutlich besser geht als in anderen EU-Staaten.
Doch ihre Lobby ist klein, ob in den Gewerkschaften oder im Bundestag. Da ist individuelles Engagement gefragt. Vor dem Gang zur Anwaltskanzlei schrecken viele Menschen zurück, das ist verständlich. Aber vorerst könnte es für die Betroffenen der einzige Weg sein, den Lohn zu bekommen, der ihnen zusteht.