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Trotz Preisbremsen: Energieversorger machen sich die Taschen voll

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Von: Dennis Fischer

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Strom und Gas sind so billig wie zuletzt vor anderthalb Jahren. Trotzdem senken viele Versorger ihre Tarife nicht.

Berlin/Heidelberg - Viele Energieversorger haben ihre Tarife immer noch nicht gesenkt, obwohl Strom und Gas so billig sind wie zuletzt vor anderthalb Jahren. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Vergleichsportal Verivox. Dabei gehe es um einen Betrag von insgesamt 3,3 Milliarden Euro.

Der Betrag kommt dadurch zustande, dass seit Monatsbeginn die Preisbremse bei Strom und Gas gilt. Das bedeutet, dass die Preise für Kunden bei 40 Cent je Kilowattstunde (Strom) bzw. 12 Cent/kWh (Gas) gedeckelt sind. Verlangt ein Versorger höhere Tarife, übernimmt der Staat – also die Steuerzahlenden – die Kosten.

Strompreiserhöhungen
Trotz Energiepreisbremsen sind viele Tarife immer noch sehr hoch. © Sebastian Gollnow/dpa

Laut Verivox liegen aktuell immer noch 80 Prozent der Grundversorger-Tarife über den Preisbremsen: Für Strom werden im Schnitt 44,4 Cent/kWh fällig, für Gas 16,1 Cent/kWh. In der Folge schieße der Staat pro Haushalt im Schnitt bisher 457 Euro für Gas und 109 Euro für Strom dazu.

Besonders teure Grundversorger seien etwa die Stadtwerke München mit einem Arbeitspreis von 52 Cent beim Strom und 21 Cent beim Gas sowie Rheinenergie mit einem Arbeitspreis von 55 Cent beim Strom. Zur Preispolitik hatte sich unlängst Stadtwerke-München-Chef Florian Bieberbach in einem Interview geäußert.

Kritik von CDU und Verbraucherschützern

Kritik kommt von der CDU und Verbraucherschützern. So sagte Mark Helfrich (44), Energie-Sprecher der CDU/CSU-Fraktion zu den Energiepreisbremsen: „Sie unterdrücken den Wettbewerb um günstige Preise. Die vermeintliche Entlastung bei den Energiepreisen kommt beim Bürger am Ende wie ein Bumerang in Form von hohen Steuern zurück.“

Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale-Bundesverband sagte zu Bild: „3,3 Milliarden Euro sind für den Staat verdammt viel Geld. Wir erwarten vom Bundeskartellamt, dass Anbieter überprüft und Missbräuche verboten werden.“ Zusätzliche Gewinne müssten ausgeschlossen werden. Die Unternehmen seien hier in der Pflicht, gegenüber dem Bundeskartellamt nachzuweisen, keine zusätzlichen Gewinne gemacht zu haben.

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