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Energiepreis-Pauschale: Zehntausende Rentebeziehende warten immer noch auf das Geld

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Von: Lisa Mayerhofer

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Ein älteres Paar wartet an einer Ampel. 31.05.2022, Berlin, GER - Ein älteres Paar wartet an einer Ampel., Berlin Berlin
Die Energiepreispauschale ist noch nicht bei allen berechtigten Rentebeziehenden angekommen. (Symbolbild) © IMAGO/Dirk Sattler

Die Energiepreispauschale gilt auch für Rentebeziehende. Doch wer einen Antrag stellen musste, wartet meist noch auf die Auszahlung.

Bochum – Millionen Arbeitnehmende und Rentebeziehende haben sie schon vergangenes Jahr erhalten: die Energiepreispauschale von 300 Euro bekamen die Arbeitnehmenden im September, die Rentebeziehenden im Dezember oder Januar. Allerdings warten einem Medienbericht zufolge immer noch Zehntausende Rentebeziehende auf die Auszahlung, weil es zu Wartezeiten gekommen ist.

Energiepreispauschale für Rentebeziehende: 22.600 Anträge noch nicht bearbeitet

Es geht dabei um die Gruppe der Rentebeziehenden, die in Deutschland wohnen und steuerpflichtig sind, aber eine Rente aus dem EU-Ausland bekommen – häufig leben sie im Grenzgebiet. Sie müssen die Zahlung der Energiepreispauschale extra beantragen. Die Frist hierzu läuft Ende Juni aus.

Bei der dafür zuständigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gingen dazu bis Mitte Mai 38.500 Anträge ein. Davon seien 22.600 noch nicht final bearbeitet worden, teilte eine Sprecherin des Sozialversicherungsträgers am Montag in Bochum mit.

Man müsse „jeden Einzelfall prüfen, die Daten abgleichen und mit anderen Einrichtungen korrespondieren, sodass es hier leider zu Wartezeiten kommt. Aus diesem Grund bitten wir aktuell die Antragstellenden um Geduld“, so die Sprecherin. Zuvor hatte die Welt darüber berichtet.

Energiepauschale wurde für die meisten Rentebeziehenden schon ausgezahlt

Diejenigen, die ihre Rente aus Deutschland bekommen, haben die Energiepreispauschale im Dezember oder Januar überwiesen bekommen. Das waren laut KBS rund 20 Millionen Menschen. Sollte das nicht der Fall gewesen und etwas schiefgegangen sein, müssen die Betroffenen ebenso einen Antrag auf rückwirkende Überweisung stellen.

Im Verhältnis zu allen Rentebeziehenden in Deutschland ist die Zahl der Anträge der EU-Rentebeziehenden und der Menschen, die eine ausstehende Zahlung reklamieren, gering: Von den 15.900 abschließend bearbeiteten Anträgen seien 7150 abgelehnt und der Rest bewilligt worden, heißt es von dem Sozialversicherungsträger. Die Ablehnung lag häufig daran, dass die Zahlung bereits erfolgt, von den Rentebeziehenden aber übersehen worden war. (lma/dpa)

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