Auszahlung der Energiepauschale: Wann das Geld auf dem Konto ist
Mit einer einmaligen Energiepauschale sollen Beschäftigte von den hohen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Doch wann wird sie ausgezahlt?
Frankfurt – Die Inflation und die steigenden Kosten sind für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spürbar. Um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel-Regierung ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Damit soll auf die durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energie- und Spritpreise reagiert werden. Dazu zählt auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto.
Von dieser sollen laut SPD, FDP und Grünen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen profitieren. Doch wann ist mit dem Geld eigentlich zu rechnen?

Energiepauschale 2022 wird ausgezahlt: Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?
Die Energiepauschale wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese ist allerdings steuerpflichtig. Wer also einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende dementsprechend weniger raus. Beschäftigte, die unter dem Grundfreibetrag bleiben, profitieren von der vollen Summe. Und diese soll bereits in den nächsten Monaten kommen.
Auszahlung der Energiepauschale 2022: Wann sind die 300 Euro auf dem Konto?
Im September können sich einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen dann über die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro freuen. Wie die Lohsteuerhilfe mitteilt, soll das Geld dann zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt werden. „Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab“, so der Hinweis von bayerischen Lohi-Experten. Die Auszahlung könne daher „auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen“, heißt es auf der Website.
Energiepauschale 2022 | |
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Wie hoch ist der Betrag? | 300 Euro |
Wer hat Anspruch? | Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige |
Wann wird sie ausgezahlt? | Voraussichtlich September 2022 |
Wie erfolgt die Auszahlung? | Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Selbstständige profitieren durch Steuersenkung |
Für Selbstständige läuft es jedoch anders ab: Im Gegensatz zu Erwerbstätigen profitieren diese von der Energiepauschale, indem die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt wird. Rentner:innen sind von dem finanziellen Zuschuss ausgenommen. Doch mit einem Trick können sich Menschen in Rente über die 300 Euro freuen. Auch manche Studierende haben trotz Vollzeitstudium Anspruch auf die Energiepauschale. (asc)