Energiepauschale im Dezember – Wann das Geld auf dem Konto ist
Mit einer einmaligen Energiepauschale sollen Beschäftigte von den hohen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Doch wann wird die Pauschale ausgezahlt?
Frankfurt – Die Inflation und die steigenden Kosten sind für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spürbar. Um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel-Regierung ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Damit soll auf die durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energie- und Spritpreise reagiert werden. Dazu zählt auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto.
Von dieser sollen laut SPD, FDP und Grünen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen profitieren. Nach Kritik hat die Regierung noch einmal nachgebessert und auch eine Pauschale für Renten-Beziehende und Studierende beschlossen. Doch wann ist mit dem Geld eigentlich zu rechnen?

Erste Energiepauschale wurde im September 2022 ausgezahlt: Wer hat nochmal Anspruch?
Die Energiepauschale wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese ist allerdings steuerpflichtig. Wer also einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende dementsprechend weniger raus. Beschäftigte, die unter dem Grundfreibetrag bleiben, profitieren von der vollen Summe.
Erste Energiepauschale 2022 | |
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Wie hoch ist der Betrag? | 300 Euro |
Wer hat Anspruch? | Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige |
Wann wird sie ausgezahlt? | September 2022 |
Wie erfolgt die Auszahlung? | Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Selbstständige profitieren durch Steuersenkung |
Energiepauschale 2022: Wann sollen die 300 Euro ausgezahlt werden?
Im September 2022 konnten sich einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen dann über die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro freuen. Wie die Lohnsteuerhilfe mitteilt, soll das Geld dann zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt werden. „Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab“, so der Hinweis von bayerischen Lohi-Experten. Die Auszahlung könne daher „auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen“, heißt es auf der Website.
Für Selbstständige läuft es jedoch anders ab: Im Gegensatz zu Erwerbstätigen profitieren diese von der Energiepauschale, indem die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt wird. Rentner:innen waren von dem finanziellen Zuschuss im September 2022 ausgenommen. Doch mit einem Trick konnten sich Menschen in Rente ebenfalls über die 300 Euro freuen. Auch manche Studierende hatten trotz Vollzeitstudium Anspruch auf die erste Energiepauschale, die im September ausgezahlt wird. Für beide Gruppen wurden jedoch ebenfalls Bonuszahlungen beschlossen.
Energiepauschale im Dezember 2022: Wer diesmal Anspruch auf das Geld hat
An der ersten Energiepauschale, mit Auszahlung im September, gab es viel Kritik. Unter anderem deshalb, weil viele Personen in Rente nicht inbegriffen waren. Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde nun nachgebessert. Somit erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Doch wann kommt das Geld? Ein Überblick:
Einmalige Energiepreispauschale | |
Wie viel Geld gibt's? | Einmalig 300 einkommensteuerpflichtige Euro |
Wer bekommt die Energiepreispauschale? | Rentner, pensionierte Beamte |
Wann kommt das Geld? | Dezember 2022 |
Wer zahlt die Summe aus? | Die Deutsche Rentenversicherung |
Energiepauschale für Studierende: Studierende bekommen 200 Euro
Auch Personen im Vollzeitstudium gehen danke des dritten Entlastungspakets nicht mehr leer aus. Beim letzten Paket gab es viel Kritik daran, dass Studentinnen und Studenten zu kurz gekommen seien und von der Energiepauschale ausgeschlossen wurden. Das soll sich nun ändern. Die Höhe der Einmalzahlung für Studierende ist mit 200 Euro bereits festgesetzt.
Einmalzahlung | |
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Für wen? | Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler |
Wie viel? | 200 Euro |
Wann? | Frühestens im Januar 2023 |
Die Auszahlung soll laut dem Papier der Bundesregierung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen. Unklar ist jedoch noch, wie und wann genau die Auszahlung erfolgen soll. Medienberichten zufolge soll die Auszahlung frühestens im Januar 2023 erfolgen. (asc/slo)