Eher ein Sargnagel

Das Gesetz aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bringt nicht viel.
Der Bundestag hat ein Gesetz aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verabschiedet, das dem autonomen Fahren eine Rechtsgrundlage verschaffen soll. Mit seinem Inkrafttreten können Autos prinzipiell von automatisierten Fahrsystemen im Verkehr gesteuert werden, was bisher nicht erlaubt war. Darüber hinaus bietet das Gesetz aber nicht viel.
Es ist unpräzise formuliert und lässt entscheidende Fragen offen. Es misst dem Menschen lediglich grundsätzlich die Verantwortung zu, im Notfall einzugreifen und die Führung des Fahrzeugs vom Computer zu übernehmen. Die Frage, innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat, bleibt ebenso offen wie eine Auflistung von Tätigkeiten, die dem Fahrer in Phasen des autonomen Fahrens gestattet sind.
Solche Unklarheiten lassen Raum für die Annahme, dass im Falle eines Falles stets der Fahrer dran ist und nicht etwa die Hersteller des Pkw. Unter solchen Voraussetzungen wird es kein autonomes Fahren geben, das diese Bezeichnung verdient. Es handelt sich um nicht viel mehr als eine erweiterte Einparkhilfe.
Welcher Autofahrer wird bereit sein, einige Tausend Euro mehr zu zahlen, wenn er seine Aufmerksamkeit letztlich doch dem Verkehr widmen muss, weil er andernfalls für Unfälle haftet? Das Gesetz ist mithin kein Türöffner für eine Zukunftstechnologie, wie Dobrindt meint, sondern eher ein Sargnagel.