„Die Beiträge sind sehr hoch“

FR-Telefonaktion Fachleute erklären unseren Leserinnen und Lesern, ob und wann ein Wechsel der Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist und wo man am falschen Ende spart.
Ich bin schon seit vielen Jahrzehnten durchgängig privat krankenversichert und seit Jahren bereits Rentner. Die Beiträge sind sehr hoch, obwohl ich schon im günstigsten Tarif bin. Gibt es eine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
Nein. Nach dem vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von privat zu gesetzlich quasi nicht mehr möglich.
Ich bin selbstständig und privat versichert. Über 870 Euro Beitrag sind mir zu hoch. Gibt es Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung?
Lassen Sie zunächst von Ihrem Versicherer prüfen, ob Leistungen reduziert werden können, beispielsweise durch Verzicht auf die Wahlleistungen im stationären Bereich. Weiterhin ist ein Tarifwechsel in einen gleichartigen, aber günstigeren Tarif nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG möglich. Eine letzte Option ist der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Besprechen Sie die Varianten mit Ihrem Versicherer.
Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und liege mit den Einkünften aus meiner Beschäftigung über der Beitragsbemessungsgrenze. Kann ich beim Kassenwechsel trotzdem Geld sparen? Die Grenze gilt ja für alle gesetzlichen Kassen.
Jein. Wie richtig gesagt, gilt die Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Beiträge kann lediglich aufgrund des kassenindividuellen Zusatzbeitrags variieren. Hier sollte man aber auch die zusätzlichen Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vergleichen. Wenn ich beispielsweise von Krankenkasse A nach Krankenkasse B wechsele, kann ich 100 Euro im Jahr an Beiträgen sparen. Krankenkasse A bezuschusst aber meine professionelle Zahnreinigung mit 100 Euro pro Jahr. Krankenkasse B bietet keine Bezuschussung an. Ein Wechsel würde sich also in diesem Falle nicht lohnen.
Ich suche einen besseren Tarif. Welche Optionen gibt es?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf und lassen Sie sich über Ihre persönlichen Umstellungsoptionen beraten.
Ich habe von einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung gehört, bei der man nur auf etwa 1130 Euro seinen Beitrag zahlen muss – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Ich bin Pensionärin, freiwillig versichert und muss meinen Beitrag aus meinem tatsächlichen Einkommen bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, in diesen anderen Tarif zu wechseln?
Nein. Die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt immer auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens. Die angesprochene Berechnung aus etwa 1130 Euro, unabhängig von den tatsächlichen Einkünften, stellt lediglich die Mindestbemessungsgrundlage dar. Das heißt: Selbst, wenn Sie nur ein Einkommen von 800 Euro pro Monat hätten, müsste die Beitragsberechnung auf dieser Mindestbemessungsgrundlage erfolgen.
Gibt es einen speziellen Tarif nur für Rentner in der Privatversicherung?
Nein, solch einen Tarif gibt es nicht. Das System der Privatversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. In jungen Jahren werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet, die im Rentenalter eingesetzt werden. Somit wird kein spezieller Tarif nur für Rentner benötigt und angeboten.
Ich überlege, in Frührente zu gehen. Was für Auswirkungen hätte das auf die Krankenversicherung der Rentner?
Gar keine. Sie müssen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Die Art der Rente spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die so genannte Vorversicherungszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums gesetzlich krankenversichert waren.
Ich bin selbstständig, privat versichert und fast 70. Durch Corona sind meine Einnahmen stark geschrumpft. Kann ich meinen Beitrag für ein Jahr reduzieren?
Da die Beiträge in der Privatversicherung nicht nach dem Einkommen kalkuliert werden, ist es zunächst nicht möglich, sie bei gleichem Versicherungsschutz zeitlich befristet zu reduzieren. Es gibt jedoch Versicherer, die den Versicherungsumfang zeitlich begrenzt reduzieren. Dies führt dann zu einem günstigeren Beitrag. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer.
Ich bin pensionierte Beamtin und zahle fast 890 Euro an die gesetzliche Kasse. Kann ich in die Private wechseln? Meine Bekannte zahlt dort nur rund die Hälfte als Beamtin.
Sie können sich Angebote von verschiedenen privaten Krankenversicherungen einholen. Möglicherweise können Sie über die Öffnungsaktion der Privaten wechseln, die jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Beachten Sie auch, dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich und eine Aufnahme nicht garantiert ist. Suchen Sie sich individuelle Beratung.
Kann ich als chronisch Kranker in eine andere Privatversicherung wechseln?
Ein Wechsel als chronisch Kranker ist nicht möglich, da bei jeder Privatversicherung wiederum eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Mein Mann ist Rentner, wir haben drei erwachsene Kinder. Mein Mann zahlt den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte von über 200 Euro, obwohl er nur 550 Euro Rente bezieht. Lässt sich daran etwas ändern?
Er sollte von seiner Krankenkasse seinen Status neu überprüfen lassen. Eventuell kann er die fehlenden Vorversicherungszeiten durch die drei vorhandenen Kinder erreichen und in die Pflichtversicherung der Rentner wechseln. Eine Neuregelung von 2017 macht das möglich. Nachzulesen ist sie in Paragraf 5 Absatz 2 SGB V.
Mein Mann ist Rentner und freiwillig krankenversichert, da er die Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt hat. Ist das richtig so oder kann er doch als Rentner pflichtversichert werden?
Die Krankenkassen prüfen immer, ob die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner möglicherweise erfüllt ist. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine freiwillige, Pflicht- oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Ich bin im Standardtarif privat versichert. Sind dort auch meine regelmäßig benötigten orthopädischen Schuhe versichert?
Ja, orthopädische Schuhe sind auch im Standardtarif in Standardausführung versichert.
Kann der Status als freiwillig Versicherte auch bei einer 95-Jährigen überprüft werden?
Ja, auch hier kann aufgrund möglicherweise vorhandener Kinderanrechnungszeiten eine Pflichtversicherung möglich sein.
Wie kann es sein, dass der Coronazuschlag zurückgenommen wird und die Beiträge trotzdem steigen?
Der Coronazuschlag war zeitlich befristet und ist weggefallen. Der Versicherer kann aber seine Beiträge angepasst haben. Normalerweise liegt dem Schreiben der Beitragserhöhung eine Begründung bei.
Ist eine Erhöhung der privaten Pflegepflichtversicherung um etwa ein Drittel rechtens und gibt es Alternativen?
Alternativen gibt es nicht. Die Erhöhung wurde vom Treuhänder genehmigt. Es ist von entsprechend erhöhten Ausgaben in der Pflegeversicherung auszugehen.
Meine Privatversicherung hat den Beitrag sehr stark erhöht. Darf sie das? Wer kann mir dazu Auskunft geben?
Für die Erhöhung von Beiträgen gelten auch bei den privaten Krankenversicherern gesetzlich vorgegebene Maßstäbe. Es müssen der jeweilige Tarif sowie die Rechnungsgrundlage – Leistungsausgaben und Sterbewahrscheinlichkeit – für die Erhöhung angegeben werden. Sie können sich an die Verbraucherzentrale oder an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung unter www.pkv-ombudsmann.de wenden.
Wie steht es um die Möglichkeit, zu klagen, wenn die Beitragserhöhungen nicht ordentlich begründet sind?
Um die Möglichkeit einer Klage gegen die Beitragserhöhung zu prüfen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an Rechtsanwälte wenden. Prinzipiell sind die Beitragsanpassungen bei ausreichender Begründung rechtens.


