Neue Corona-Maßnahme für Ungeimpfte: Quarantäne-Regel ändert sich im November

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Corona-Impfung müssen ab November mit Verdienstausfällen rechnen, wenn sie in Quarantäne geschickt werden.
Frankfurt - Eine Quarantäne in Zeiten von Corona:* Das ist besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Problem. Neben der Angst vor einer Infektion ist sie zudem mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden. Für Menschen in Deutschland, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, kommt ab dem 1. November 2021 noch ein weiteres Problem hinzu.
Denn wie die Bundesgesundheitsminister der Länder am 22. September 2021 beschlossen haben, gibt es dann keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Corona-Quarantäne. Doch was bedeutet dieser Beschluss für Arbeitnehmende konkret? Und vor welchen negativen Konsequenzen warnen Fachleute?
Keine Entschädigung für Personen ohne Corona-Impfung in Quarantäne: Was das bedeutet
In Quarantäne müssen Personen in Deutschland nicht nur im Fall eines positiven Corona-Tests. Laut infektionsschutz.de, der Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird die häusliche Isolation angeordnet, wenn:
- Eine Person im selben Haushalt positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
- Mindestens zehn Minuten lang ein enger Kontakt zu einer infizierten Person bestand (Ohne Maske und ohne 1,5 Meter Abstand)
- Eine Person sich mehr als zehn Minuten im selben Raum mit einer infizierten Person aufgehalten hat (unabhängig von Abstand und vom Tragen einer Maske)
- Wenn sich auf einer mindestens fünfstündigen Flugreise eine infizierte Person in derselben Reihe oder in den zwei Reihen davor oder dahinter aufgehalten hat (unabhängig vom Tragen einer Corona-Maske)
Jedoch wird betont, dass die Anordnung einer Quarantäne im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes liegt. Ausgenommen sind unter gewissen Bedingungen Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte, welche nicht als genesen gelten, liegen jedoch keine Ausnahmen vor. Mit ernsten Konsequenzen, beispielsweise, wenn ein Arbeitskollege oder eine Arbeitskollegin aus dem gleichen Büro positiv auf das Coronavirus getestet wird.
Ungeimpft in Corona-Quarantäne: Wer vom Lohnausfall ausgenommen ist
Für die Beschäftigten, die auch im Home-Office arbeiten können, gilt der Lohnausfall nicht. Denn diese können ihrer Arbeit selbstverständlich auch von zu Hause aus nachgehen. Ebenfalls ausgenommen sind außerdem die Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Corona-Impfstoff* verabreicht bekommen können.
Auch Beamtinnen und Beamte, die sich nicht impfen lassen wollen, sind vom Lohnausfall in Quarantäne ausgenommen. Das berichteten mehrere Medien übereinstimmend. Wie beispielsweise der WDR erklärt, liegt das daran, dass deren Besoldung nicht als Verdienst, sondern als Alimentation angesehen wird.
Keine Entschädigung für Ungeimpfte in Quarantäne: Gilt das auch bei einer Infektion?
Bisher war es für Beschäftigte im Falle einer Quarantäne möglich, eine Entschädigung für den Arbeits- und damit Lohnausfall geltend zu machen. Der Chef oder die Chefin konnten das ausgezahlte Geld dann wiederum vom Staat zurückverlangen. Doch es sei eine Frage der „Fairness“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn*, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollten, auch das finanzielle Risiko dafür tragen sollten. Denn mittlerweile hätte jeder die Möglichkeit sich impfen zu lassen, wer das nicht täte, der solle dann auch die Verantwortung dafür tragen.
Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber tagesschau.de betonte, geht es jedoch nur um die „Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“. Daher gilt weiterhin: Personen, die sich mit Corona anstecken, sind krank und haben weiter Anspruch auf Zahlung – ganz gleich, ob mit oder ohne Impfung.
Verdienstausfall für Personen ohne Impfung: Welche negativen Konsequenzen fürchten Kritiker?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Neuregelung in einer Stellungnahme. Jedoch mit einer kritischen Anmerkung: „In der Praxis wird das allerdings kaum eine Rolle spielen, da sich Betroffene im Falle einer Erkrankung krankschreiben lassen können.“ Wie bereits beschrieben greift der Verdienstausfall wegen Corona-Quarantäne* nicht, wenn Arbeitnehmende eine Krankschreibung von ihrem Arzt oder Ärztin vorlegen können.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach* sieht noch weitere Probleme. Gegenüber der Rheinischen Post sagt er: „Ich rechne sogar damit, dass durch einen Verdienstausfall bei Quarantäne die Testbereitschaft abnehmen wird“. Lauterbach kritisiert: „Es ist doch absolut lebensfern, dass sich Menschen auf eigene Kosten testen lassen, um dann im Fall eines positiven Ergebnisses auch noch ohne Verdienstersatz in Quarantäne zu gehen. Das wird nicht stattfinden.“ (Sophia Lother)