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Bürgergeld: Nachzahlung bei Nebenkosten - Was das Jobcenter übernimmt

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Von: Lisa Mayerhofer

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25 Euro im Monat und 125 Euro ab Juni: Niedersachsen will hohe Strafen verlangen, wenn Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Grundsteuererklärung zu spät abgeben. (Symbolbild)
Die Nebenkosten steigen. Bei Bürgergeld-Beziehenden übernimmt teilweise das Jobcenter die Rechnung (Symbolbild). © Imago/McPHOTO

Durch die stark gestiegenen Energiekosten kommt auf viele Menschen eine Nachzahlung zu. Bei Bürgergeld-Beziehenden übernimmt teilweise das Jobcenter die Rechnung – dabei gibt es jedoch Hürden.

Berlin – Die Kosten für Strom und Heizung sind angesichts des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise stark angestiegen – und setzen vor allem Menschen mit geringem Einkommen stark unter Druck. Viele Mietende sehen sich nun auch mit Nachzahlungen an den Vermietenden oder an den Energieversorger konfrontiert. Wer Bürgergeld bezieht, darf zwar darauf hoffen, dass das Jobcenter die Rechnung teilweise übernimmt – doch dabei gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Ein Überblick.

Nebenkosten und Nachzahlungen: Was übernimmt das Jobcenter?

Grundsätzlich haben Bürgergeld-Beziehende Anspruch auf eine Übernahme der entstandenen Nebenkosten, jedenfalls was Miete und Heizung angeht. Zu den vom Amt erstattungsfähigen Mietnebenkosten gehören neben den Heizkosten sämtliche Posten der Betriebskostenverordnung wie etwa Aufwendungen für die Wasserversorgung, Müllabfuhr, die Gartenreinigung oder auch den Hausmeister.

Bürgergeld: Übernahme der Nebenkosten - Welche Voraussetzungen gelten?

Allerdings gibt es die Erstattung nur in „angemessener Höhe“, wie die Arbeitsagentur auf ihrer Website betont. Für die Berechnung verwenden die Jobcenter sogenannte Richtwerte, die allerdings je nach Behörde unterschiedlich ausfallen können.

Außerdem gibt es noch weitere grundlegende Voraussetzungen. So kann der Antrag nur für die Wohnung gestellt werden, wenn die Person selbst dort gemeldet ist. Dazu muss sie während des Jahres, auf das sich die Kosten beziehen, in der Wohnung gelebt haben und Bürgergeld beziehen.

Kann das Jobcenter auch die Übernahme der Nebenkosten verweigern?

Ja. Wenn die Richtwerte beispielsweise um 50 Prozent überschritten wurden, darf das Jobcenter die Zahlung der Nebenkosten auch ohne Kostensenkungsverfahren kürzen. Sonst ist das Jobcenter, wenn es an der Angemessenheit der Nebenkostenabrechnung zweifelt, erst einmal angehalten, eine Kostensenkungsaufforderung zu schicken und ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. In diesem Fall muss die Behörde dann herausfinden, wie es zu den erhöhten Heizkosten gekommen ist und den Bezieher auffordern, weniger zu verbrauchen.

Wenn die Nachzahlung wegen Preiserhöhungen höher als sonst auffällt, sollte Betroffene dies unbedingt angeben. Wenn das Jobcenter die Zahlung der Nebenkostenabrechnung dennoch zurückweist, rät das Portal gegen-hartz.de zum Widerspruch.

Gibt es bei Nebenkosten auch eine Karenzzeit?

Teilweise. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird beispielsweise die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft. Jedoch gehören die Heizkosten nicht dazu und werden von den Jobcentern laut Website „grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt“.

Was ist mit den Stromkosten?

Nachzahlungen bei den Stromkosten erstatte das Jobcenter nicht. Denn die Kosten für Strom fallen unter den allgemeinen Bürgergeld-Regelsatz und müssen darüber beglichen werden. Im Jahr 2023 sind dafür 42 Euro im Monat bzw. 511 Euro im Jahr vorgesehen. Wer die Nachzahlung der Stromkosten nicht stemmen kann, kann nach Absprache mit dem Stromanbieter beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.

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