Bürgergeld: Wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss und mit welchem Trick man sparen kann
In bestimmten Fällen müssen auch Bürgergeld-Bezieher:innen eine Steuererklärung abgeben. Doch manchmal lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe.
Neustadt an der Weinstraße – 41 Millionen Menschen sind in Deutschland laut Daten des Statistischen Bundesamts lohn- und einkommensteuerpflichtig. Doch was gilt eigentlich, wenn man Sozialhilfe erhält? Müssen Bürgergeld-Bezieher:innen auch eine Steuererklärung abgeben und Steuern bezahlen? Hier gibt es eine klare Einkommensgrenze, die diese Frage klärt.
Bürgergeld: Wann eine Steuererklärung fällig wird
„Wer Arbeitslohn bezogen hat und mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen im gleichen Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben“, erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. Bei Entgeltersatzleistungen handelt es sich um finanzielle Leistungen, die anstatt des Gehalts gezahlt werden. Dazu zählen:
- Kurzarbeitergeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
Aber: Das Bürgergeld selbst zählt nicht dazu. Wer also in einem Jahr nur Bürgergeld bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben.

Freiwillige Steuererklärung: Unbedingt Abgabe planen
In manchen Fällen kann es sich aber lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Bürgergeld bezogen und war ansonsten in Anstellung, dann hat er oder sie in der Regel Lohnsteuer gezahlt. Diese Steuer kann teilweise zurückgeholt werden“, so Georgiadis.
Doch es gibt eine wichtige Sache zu beachten. Denn Steuerrückerstattungen werden auf das Bürgergeld angerechnet. „Entscheidend dabei ist, wann das Geld aufs Konto kommt – und im Idealfall kommt die Steuererstattung in einem Monat, in dem keine Bürgergeld-Leistungen empfangen werden“, rät die Steuer-Expertin. Wer also nur kurze Zeit Bürgergeld empfängt, sollte die Abgabe seiner Steuererklärung bestenfalls so planen, dass man die Rückerstattung in einem Monat ohne die Sozialhilfe empfängt. (ph/dpa)