Bürgergeld: Mehr Geld für Schulkinder – so viel gibt es 2023
Für Schulkinder erhalten Empfänger von Bürgergeld zusätzliche finanzielle Unterstützung. Diese ist mit dem Start der neuen Grundsicherung gestiegen.
Berlin – Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 502 Euro pro Monat. Damit soll die existenzielle Grundlage gesichert werden, was unter anderem Kosten für Lebensmittel, Bekleidung und Verkehr abdeckt. In manchen Fällen können Bezieher aber auch Mehrbedarfe beantragen. Das betrifft auch Eltern, die Bürgergeld beziehen und deren Kinder noch zur Schule gehen. Hier können nämlich Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Bürgergeld: Persönlicher Schulbedarf gestiegen
Mit den Geldern sollen die Kosten von Schulausflügen, Schulbedarf oder auch gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung gedeckt werden. Mit dem Start des Bürgergelds 2023 hat sich jetzt auch der Anspruch auf Geld für Schulmaterialien erhöht. Die Pauschale hierfür wird jeweils im Februar und im August ausgezahlt.
Demnach erhielten Bürgergeld-Empfänger im Februar 2023 bereits 58 Euro für die Schulmaterialien ihrer Kinder. Im August sollen dann noch einmal 116 Euro Zuschuss folgen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website erklärt. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich um den gleichen Prozentwert erhöht, wie der Bürgergeld-Regelbedarf.
Bildungs- und Teilhabepaket: Hier erhalten Bürgergeld-Empfänger Hilfe
Doch nicht nur Materialien wie Bücher oder Arbeitshefte werden zusätzlich bezahlt. Folgende Leistungen sind außerdem im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten:
- Ausflüge: Die Kosten für Ein- oder mehrtägige Klassenfahrten oder Ausflügen von Kitas werden übernommen
- Schülerbeförderung: Die Fahrten zur Schule mit Bus und Bahn werden mit dem Bürgergeld-Mehrbedarf übernommen. Auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zudem zu Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt.
- Lernförderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Lernförderung – also Nachhilfe – in Anspruch genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versetzung des Kindes gefährdet ist, oder nicht. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass kein vergleichbares schulisches Angebot besteht.
- Aufwendungen für Mittagessen in Kita und Schule: Das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kitas und Kindertagespflegen wird bezahlt. Und das ohne Zusatzkosten für die Eltern.
- Soziale Teilhabe (Sport, Kultur etc.): Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können Kinder von Bürgergeld-Empfängern 15 Euro pro Monat erhalten. Dafür wird aber ein Nachweis für die Teilnahme an der Aktivität, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein, benötigt.