Bürgergeld-Rechner: So viel Geld steht Berechtigten zu
Das Bürgergeld startet. Doch wie viel Geld steht Berechtigten zu? Ein neuer Bürgergeld-Rechner kann bei der Ermittlung helfen.
Frankfurt – Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt, abgelöst. Am 1. Januar 2023 ist die umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Berechtigte erhalten beim Bürgergeld mehr Geld pro Monat als zuvor bei Hartz 4.
Ein entsprechender Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden. Doch es ist nicht immer leicht, den individuellen Betrag unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu ermitteln. Wie viel Bürgergeld steht Berechtigten zu? Ein neuer Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest kann bei der Ermittlung des persönlichen Betrages helfen.
Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu?
Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.
Für die Berechnung des Bürgergeldes gelten feste Regelsätze:
Wer? | Regelsatz Bürgergeld |
---|---|
Alleinstehende/ Alleinerziehende | 502 Euro pro Monat |
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro pro Monat |
Kinder 14-17 Jahre | 420 Euro pro Monat |
Kinder 6-13 Jahre | 348 Euro pro Monat |
Kinder unter 6 Jahre | 318 Euro pro Monat |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit |
Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet. Den monatlichen Betrag für Einzelpersonen zu ermitteln, ist für Laien oftmals schwierig.
Bürgergeld-Rechner kann bei Ermittlung des individuellen Betrages helfen
Ein Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest soll helfen, unter Berücksichtigung individueller Umstände einen Richtwert für das Bürgergeld zu ermitteln. Der vollständige Betrag wird letztendlich vom zuständigen Jobcenter ermittelt.

Beispiel: Für eine kinderlose 33-jährige Person mit einem monatlichen Netto-Erwerbseinkommen von 520 Euro, die mit einer anderen erwerbslosen Person ohne Kinder zusammenlebt und deren Miete und Heizkosten im Monat 530 Euro betragen, wird laut Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest ein Bürgergeld von 1096 Euro berechnet. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
- Regelleistung: 902 Euro
- Miete + Heizkosten: 530 Euro
- Monatlicher Bedarf gesamt: 1432 Euro
- Angerechnete Einkünfte: -336 Euro
- Abzüge gesamt: -336 Euro
- Bürgergeld: 1096 Euro
Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten außerdem bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungspflichten. Wenn Beziehende von Bürgergeld beispielsweise unentschuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich nicht anderweitig melden, drohen Kürzungen der finanziellen Hilfen. (hg)