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Bürgergeld-Rechner: So viel Geld steht Berechtigten zu

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Von: Helena Gries

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Das Bürgergeld startet. Doch wie viel Geld steht Berechtigten zu? Ein neuer Bürgergeld-Rechner kann bei der Ermittlung helfen.

Frankfurt – Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt, abgelöst. Am 1. Januar 2023 ist die umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Berechtigte erhalten beim Bürgergeld mehr Geld pro Monat als zuvor bei Hartz 4.

Ein entsprechender Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden. Doch es ist nicht immer leicht, den individuellen Betrag unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu ermitteln. Wie viel Bürgergeld steht Berechtigten zu? Ein neuer Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest kann bei der Ermittlung des persönlichen Betrages helfen.

Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu?

Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.

Für die Berechnung des Bürgergeldes gelten feste Regelsätze:

Wer?Regelsatz Bürgergeld
Alleinstehende/ Alleinerziehende502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft451 Euro pro Monat
Kinder 14-17 Jahre420 Euro pro Monat
Kinder 6-13 Jahre348 Euro pro Monat
Kinder unter 6 Jahre318 Euro pro Monat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet. Den monatlichen Betrag für Einzelpersonen zu ermitteln, ist für Laien oftmals schwierig.

Bürgergeld-Rechner kann bei Ermittlung des individuellen Betrages helfen

Ein Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest soll helfen, unter Berücksichtigung individueller Umstände einen Richtwert für das Bürgergeld zu ermitteln. Der vollständige Betrag wird letztendlich vom zuständigen Jobcenter ermittelt.

„Bürgergeld“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen.
Mithilfe eines Bürgergeld-Rechners der Stiftung Warentest können Berechtigte einen Richtwert für ihr individuelles Bürgergeld ermitteln. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Beispiel: Für eine kinderlose 33-jährige Person mit einem monatlichen Netto-Erwerbseinkommen von 520 Euro, die mit einer anderen erwerbslosen Person ohne Kinder zusammenlebt und deren Miete und Heizkosten im Monat 530 Euro betragen, wird laut Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest ein Bürgergeld von 1096 Euro berechnet. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten außerdem bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungs­pflichten. Wenn Beziehende von Bürgergeld beispielsweise unent­schuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich nicht anderweitig melden, drohen Kürzungen der finanziellen Hilfen. (hg)

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