Bürgergeld ersetzt Hartz IV: Welche Änderungen bald kommen
Wann kommt das Bürgergeld und wie hoch soll es ausfallen? Ein Überblick, was bislang bekannt ist – und was Sie wissen sollten.
Frankfurt – Hartz IV wird künftig durch das Bürgergeld ersetzt. Geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die „sehr große“ Reform noch in der zweiten Jahreshälfte im Parlament beraten und beschlossen werden. Doch was wird sich mit dem Bürgergeld für jetzige Hartz-IV-Beziehende ändern und auf wie viel Geld dürfen sie hoffen?
Das Arbeitslosengeld II wurde und wird noch immer von vielen Seiten scharf kritisiert. Der aktuelle Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende von 449 Euro wurde als viel zu niedrig bezeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr wurde er, trotz steigender Lebenshaltungskosten, lediglich um drei Euro angehoben. Dieser Hartz-IV-Satz reiche nicht für eine gesunde Ernährung, so die Kritik von vielen Seiten. Deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP auf eine neue Grundsicherung, genannt Bürgergeld, geeinigt.

Bürgergeld ersetzt Hartz 4: Das ändert sich
Das bringt eine ganze Reihe von Änderungen mit sich. Zum einen soll das Bürgergeld laut Koalitionsvertrag möglichst unkompliziert sein. „Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung“, heißt es. Des Weiteren soll das Schonvermögen erhöht werden sowie die Überprüfung dessen weniger bürokratisch und digital möglich sein. Nach dem Sanktionsmoratorium für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Berechtigten soll das Bürgergeld die Konsequenzen solcher Verstöße anschließend neu regeln.
Geplante staatliche Hilfe | Bürgergeld |
---|---|
Grundlage | Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP |
geplante Einführung | 2022 oder 2023 |
Voraussetzungen für Antragsstellung | Aufenthalt in Deutschland, Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit |
Noch ist unklar, welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um für das Bürgergeld berechtigt zu sein. Von vielen Seiten wird erwartet, dass diese sich außerhalb der bereits genannten Ausnahmen nicht stark von denen für Hartz-IV-Berechtigte unterscheiden. Folgende Voraussetzungen gelten laut Arbeitsagentur für eine Arbeitslosengeld-2-Berechtigung:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig
Hartz IV wird durch Bürgergeld ersetzt: Wie viel Geld gibt es für Berechtigte konkret?
Wie hoch die Regelsätze beim Bürgergeld genau ausfallen werden, das wurde noch nicht festgelegt. Doch Arbeitsminister Heil hat bereits konkrete Vorstellungen, wie er in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte: „Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent. Das finde ich vernünftig.“
Setzt sich dieser Vorschlag durch, kann also mit einer Erhöhung von rund 10 Prozent gerechnet werden. Bezogen auf die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze heißt das konkret:
Regelbedarfsstufe | Hartz-IV-Regelbedarf | Mögliche Höhe des Bürgergeldes |
---|---|---|
Alleinstehende/ Alleinerziehende | 449 Euro | Rund 494 Euro |
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 404 Euro | Rund 444 Euro |
Kinder zwischen 0 und 5 Jahren | 285 Euro | Rund 314 Euro |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 311 Euro | Rund 342 Euro |
Kinder zwischen 14 und 17 Jahren | 376 Euro | Rund 414 Euro |
Bürgergeld statt Hartz 4: Noch viele Fragen offen
Viele Fragen sind angesichts des geplanten Bürgergeldes noch offen. Neben den monatlichen finanziellen Leistungen sind auch die Voraussetzungen und mögliche Sanktionen noch nicht auf Papier gebracht. Doch auch davon wird abhängen, ob das Bürgergeld von den Hartz-IV-Kritikerinnen und -Kritikern gelobt, oder als Etikettenschwindel abgetan wird. (slo)