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Rüde Töne aus Karlsruhe

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Von: Ursula Knapp

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Zwei Tage lang verhandelten die Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank.
Zwei Tage lang verhandelten die Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. © dpa

In der Verhandlung darüber, ob die EZB Anleihen kaufen darf, zeigen sich die Verfassungsrichter der EU gegenüber ungewohnt angriffig. Die Analyse.

Da braut sich was zusammen: Zwischen deutschem Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof in Luxemburg verschärft sich der Ton in einer Weise, die beängstigend ist. Zwei Tage lang verhandelten die Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Ein Programm, das von den zuständigen Europa-Richtern in Luxemburg vollständig gebilligt wird, nicht aber von Karlsruhe.

Dreimal wurden die Luxemburger Kollegen von Bundesverfassungsrichter Peter Huber sarkastisch als „unsere Freunde in Luxemburg“ tituliert. Diejenigen, die das europäische Projekt sowieso platzen sehen wollen, konnten sich auf die Schenkel klopfen. Fehlt nur noch, dass sich die Kollegen in Luxemburg zur Retourkutsche hinreißen lassen und demnächst in öffentlicher Verhandlung von ihren Pappenheimern in Karlsruhe sprechen.

Hinter dem rüden Ton steckt eine knallharte Auseinandersetzung. 2014 drohte im Euroraum eine Deflation, die Preise stagnierten, fielen sogar zeitweise. In dieser Situation beschloss die Europäische Zentralbank den Ankauf von Staatsanleihen, um die Inflation wieder anzukurbeln. Nach mehrfachen Verlängerungen waren am Ende des Programms im Dezember 2018 insgesamt 2,6 Billionen bei der EZB und den nationalen Notenbanken – also auch bei der deutschen Bundesbank – angehäuft. Die Inflationsrate stieg auf 1,9 Prozent, ist aktuell aber wieder auf 1,1 gefallen.

Die Bundesbank, sonst EZB-kritisch, bewertet das Programm als erforderliche und geeignete Maßnahme für die Preisstabilität. So sagten es ihre Vertreter in Karlsruhe. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nannte dagegen den „Erfolg überschaubar“. Die Nachteile seien dagegen nicht in Rechnung gestellt worden, dass nämlich durch niedrige Zinsen Sparer Geld verlieren und ihre Altersvorsorge gefährdet ist.

Auch der rasante Anstieg der Immobilienpreise ist nach Ansicht von Bundesverfassungsrichter Huber, der nach eigenen Angaben auch ein Vordiplom in Volkswirtschaft hat, Folge des Ankaufprogramms.

All diese Nachteile müssten die Banker abwägen, bevor sie entschieden, so Voßkuhle. Hätten sie aber nicht. Dass auch die „Freunde in Luxemburg“ in ihrem Urteil solch eine sozialpolitische Abwägung ignorierten, nannte der Gerichtspräsident „Methodenbruch“. Dass die EZB dann auch die Sozial- und Wirtschaftslage von 19 Euro-Staaten bewerten müsste, gab Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld zu bedenken. Auf der Richterbank schien der Einwand aber Minderheitenposition zu bleiben. Ganz nebenbei dürfte solch eine Bewertung aus dem Hause Draghi als Anmaßung gegeißelt werden und neue Klagen nach sich ziehen.

Die Kläger, unter ihnen AfD-Gründer Bernd Lucke und Eurokritiker Markus Kerber, zeigten sich erfreut. Nun müsse nur noch im Karlsruher Urteil stehen, dass die Absegnung des Kaufprogramms durch den EuGH „Willkür“ war. Dann muss das Luxemburger Urteil nämlich von Karlsruhe nicht beachtet und der Bundesbank kann eine künftige Teilnahme am Kaufprogramm untersagt werden. Jedenfalls solange keine umfassende Abwägung von Altersvorsorge über Immobilienblase bis Zinsverluste erfolgt.

Die Europäische Union freilich hätte dann ein erhebliches Problem.

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