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Cannabis e.V. für den legalen Konsum: So sollen die „Social Clubs“ der Ampel in der Praxis aussehen

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Von: Amy Walker

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Die Ampel will noch 2023 den Konsum und Verkauf von Cannabis legalisieren. Im ersten Schritt soll der Anbau und die Abgabe in „Social Clubs“ möglich sein. Aber was soll das eigentlich sein?

Berlin – Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wird langsam konkret. Noch bis Ende April soll ein Gesetzesentwurf stehen, damit 2023 die Legalisierung kommen kann. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch (12. April) in Berlin die Eckpunkte für die Cannabis-Legalisierung vor. Sie wird in zwei Stufen erfolgen: Im ersten Schritt dürfen sogenannte „Social Clubs“ eingerichtet werden, über die die Mitglieder ihr Gras legal beziehen. Im zweiten Schritt wird der kommerzielle Handel mit der Droge in Modellprojekten verfolgt.

Cannabis e.V.: Gründung von Vereinen mit maximal 500 Mitgliedern

Um Cannabis legal zu konsumieren und zu beziehen, soll man nach dem Willen der Regierung künftig Mitglied in einem Cannabis Club sein. Diese Vereine dürfen nicht gewinnorientiert sein, es handelt sich also um Non-Profit-Organisationen. Im Eckpunktepapier steht, dass die Clubs dem Vereinsrecht unterstehen. Die Vereine dürfen Mitgliedsbeiträge erheben, um die „Selbstkosten“ zu decken, so das Eckpunktepapier.

Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Legalisierung von Cannabis in Deutschland vorantreiben. © Hannes P. Albert/dpa

Vereine brauchen in der Regel mindestens sieben Personen, um eingetragen zu werden. Pro Verein werden maximal 500 Mitglieder zulässig sein, die „möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken“. Das bedeutet wohl, dass Vereinsmitglieder nicht nur im Club sein sollen, um Cannabis zu erhalten – sie sollen auch andere Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise beim Anbau helfen oder bei der Ausgabe der Produkte. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die Vereinsräume dürfen nur von Volljährigen betreten werden. Es soll wohl auch eine Begrenzung der Anzahl an Cannabis Clubs pro Region geben, es fehlen hierzu aber noch Details.

Anbau und Ausgabe von Cannabis im Verein

Cannabis Clubs dürfen Saatgut für Cannabispflanzen erwerben. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern der Import des Saatguts erlaubt wird. Im Verein darf dann nur soviel Cannabis angebaut werden, wie es zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder notwendig ist. Export oder die Ausgabe an Nicht-Mitglieder wird streng untersagt. Damit wird die Kommerzialisierung unterbunden. Cannabisprodukte sowie Samen und Stecklinge dürfen an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

Jeder Erwachsene darf maximal drei weibliche Cannabispflanzen besitzen. Die Vereine geben ebenfalls Pflanzen heraus: maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Wer nur den reinen Cannabis bekommen will, kann diesen ebenfalls von seinem Verein beziehen: höchstens 25 Gramm pro Person, 50 Gramm pro Monat. Für Personen unter 21 Jahren wird es weniger sein. Man darf nicht Mitglied in mehreren Cannabis-Vereinen sein.

Weitere Aufgaben und Pflichten der Cannabis Clubs sind:

Cannabis Clubs dürfen nichts anderes verkaufen

Die Cannabis-Vereine werden stichprobenartig von den Landesbehörden geprüft, ob sie sich an die Vorgaben halten. Die Vereine dürfen keine anderen Waren wie Tabak oder Alkohol verkaufen – außer Cannabis.

Die Vereine dürfen keine Werbung für ihre Produkte machen. Zudem ist der Konsum in den Vereinsräumen untersagt. Im Übrigen soll es nicht erlaubt sein, vor 20 Uhr Cannabis auf öffentlichen Straßen zu konsumieren. Der Vereinsvorstand haftet bei einem Verstoß gegen die Auflagen.

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