Altersvorsorge: Das bleibt von der Riester-Rente

Wer mit Zusatzrenten sparen will, muss einiges beachten. Was Sie zur Auszahlung der staatlich geförderten sowie der betrieblichen Altersvorsorge wissen sollten.
Frankfurt – Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen neben der staatlichen Altersvorsorge noch Zusatzrenten nach dem Riestermodell oder der betrieblichen Altersvorsorge an. Wenn die Zeit der Auszahlung beginnt, gilt es einiges zu beachten. Zwischen den beiden Zusatzrenten gibt es Parallelen, aber auch Unterschiede. Ein Überblick.
Altersvorsorge: Was ist eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird regulär ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem der oder die Vertragsnehmer:in in den Ruhestand geht. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension erhält er oder sie dann die Riester-Rente, die sich mindestens aus den Einzahlungen und der Riester-Zulage zusammensetzt. „Die Auszahlung ist Teil des Riester-Vertrages und erfolgt automatisch über den Anbieter“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Steuern auf die Riester-Rente: Genau wie andere Renteneinkünfte auch zählt die Riester-Rente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Während der Sparphase wurden steuerfreie Zulagen vom Staat in den Riestervertrag eingezahlt und gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile über die Einkommenssteuererklärung ausgezahlt. Wird die Riester-Rente ausgezahlt, ist diese zu versteuern. Da die monatliche Rente geringer ausfällt, als das Einkommen in den Erwerbsjahren, ist der Steuersatz geringer und die Besteuerung während der Rente oftmals von Vorteil für die Vertragsnehmer:innen. Keine Beiträge müssen Pflichtversicherte zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss hingegen 15,3 Prozent der Leistung für die Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung (3,4 Prozent für Kinderlose) zahlen.
Riester-Rente: Teilauszahlung ist möglich
Teilauszahlung der Riester-Rente: Eine Teilauszahlung der Riester-Rente ist zu Beginn der Auszahlungszeit möglich, es gibt aber eine Begrenzung auf 30 Prozent des Kapitals. Der Restbetrag fließt in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird. Durch die Einmalauszahlung zu Beginn fällt die monatliche Auszahlung entsprechend geringer aus. Den Einmalbetrag müssen Vertragsnehmer:innen nach der Auszahlung voll versteuern.
Gesamtauszahlung: Eine Auszahlung des gesamten angesparten Riester-Kapitals ist möglich, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden. Weil die Riester-Rente als lebenslange Rente vorgesehen ist, spricht die Gesetzgebung bei einer Gesamtauszahlung von einer sogenannten schädlichen Verwendung. Vertragsnehmer:innen müssen in diesem Fall die komplette staatliche Förderung, die sie auf ihre Beiträge erhalten haben, zurückzahlen. Zusätzlich müssen sie nach der Einmalauszahlung die darin enthaltenen Erträge versteuern. „Bevor Sie sich Ihr angespartes Riester-Kapital vollständig auszahlen lassen, lassen Sie sich ausrechnen, was am Ende für Sie übrigbleibt und entscheiden, ob sich das lohnt“, empfiehlt Braubach.
Ausnahme Kleinbetragsrente: Wenn das angesparte Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt, können sich Vertragsnehmer:innen die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne Steuervorteil oder Zulagen zurückzahlen zu müssen. „Von einer Kleinbetragsrente spricht man, wenn die monatliche Auszahlung bei knapp 33 Euro oder weniger liegt“, sagt Braubach.
Rente: Auszahlung muss versteuert werden
Auszahlung vor Rentenbeginn: Eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist zwar möglich, hätte jedoch ebenfalls zur Folge, dass die Vertragsnehmer:innen die Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen müssten. Die Auszahlung muss außerdem versteuert werden. Wem es die aktuelle Lebenssituation nicht erlaubt, weiter in die Altersvorsorge zu sparen, kann seinen Vertrag ruhen lassen. Die staatliche Förderung bleibt so erhalten.
Sonderfall „Wohn-Riester“: Wer ein Eigenheim kauft, baut oder barrierefrei umbauen lässt, kann sich das Riester-Vermögen schon vor Rentenbeginn ohne finanzielle Nachteile auszahlen lassen. Die Vertragsnehmer:innen behalten die volle staatliche Förderung und müssen diese Auszahlung erst ab dem Rentenbeginn monatlich versteuern.
Rente: Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge hat verschiedene Formen, so kann sie als Direktversicherung, bei einer Pensionskasse oder bei einem Pensionsfonds abgeschlossen werden. Die Auszahlungsmodalitäten können unterschiedlich sein. Generell beginnt die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge aber mit der gesetzlichen Rente. „Optional ist die Auszahlung der Betriebsrente schon ab dem 62. und bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag möglich“, sagt Munkhjin Enkhsaikhan, Redaktionsleiterin des Versicherungsportals „transparent-beraten.de“.
Nimmt der oder die Arbeitnehmer:in vor Vollendung der Regelaltersgrenze eine vorgezogene gesetzliche Altersrente als Vollrente in Anspruch, kann er oder sie zum gleichen Zeitpunkt auch Betriebsrentenleistungen verlangen. „Das gilt auch dann, wenn die Versorgungsregelung einen späteren Zeitpunkt für die Gewährung der Altersleistung vorsieht“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Arbeitgeber könne dann aber für den vorzeitigen Rentenbezug Abschläge vorsehen.
Betriebliche Altersvorsorge: Bezüge werden nachgelagert besteuert
Steuern auf die betriebliche Altersvorsorge: Wie bei der Riester-Rente werden auch diese Bezüge nachgelagert besteuert, wenn die Auszahlung beginnt. Lediglich sehr alte Verträge sind von der Besteuerung ausgenommen.
Neben den Steuern müssen auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. „Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt der GDV-Sprecher. Die Bezugsgröße wird jährlich ermittelt – sie entspricht dem Durchschnittsentgelt aller rentenversicherungspflichtig Beschäftigten. Für 2022 beträgt die monatliche Bezugsgröße (West) 3290 Euro. Der Freibetrag liegt folglich bei 164,50 Euro.
Teilauszahlung: Wie bei der Riester-Rente können Vertragsnehmer:innen auch bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Teilauszahlung von 30 Prozent vornehmen lassen. Der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Auszahlung der gesamten betrieblichen Altersvorsorge: Wer möchte, kann sich die gesamte Summe der betrieblichen Altersvorsorge zu Beginn der Rentenzeit auszahlen lassen. Dann werden aber die Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sofort fällig. Diese sind wegen der Steuerprogression höher als bei der gestaffelten Auszahlung. Es ist sinnvoll, sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorab berechnen zu lassen, um die Entscheidung mit dem nötigen Wissen zu fällen. (Mechthild Henneke)
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