Auch für Rentner gibt es Grundfreibeträge wie für alle anderen Steuerpflichtigen. 2020 lag dieser Freibetrag bei 9408 Euro (heuer bei 9984 Euro). Laut Bundesfinanzministerium musste ein alleinstehender Rentner, der keine weiteren Einkünfte hatte und 2020 in Ruhestand ging, damit ab einer Bruttorente von mehr als 1166 Euro Steuern zahlen (2010 lag diese Grenze noch bei 1357 Euro). Wichtig dabei ist: allein durch die Rentenerhöhung kann man über diese Grenze geraten und steuerpflichtig werden – und genau damit müssen nun laut Finanzministerium ab 1. Juli mindestens 103.000 Rentner rechnen.
Wichtig ist auch: Das Finanzamt bekommt zwar alle Rentenbezugsmitteilungen (auch die zu Betriebsrenten, Privatrenten und Versorgungs- und Pensionskassen) gemeldet, zieht die Steuer aber nicht – wie bei Gehaltsempfängern – von sich aus ab. Jeder Rentner muss sich also selbst um seine Steuer kümmern. Für die Einkommen-Steuererklärung 2021 bieten die Finanzämter dafür erstmals Rentnern das Online-Portal „einfach Elster“ an. Stichtag für die Abgabe ist der 31. Juli 2021.