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Aachen muss Diesel verbannen

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Von: Peter Berger

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Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch (links) vor Verhandlung.
Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch (links) vor Verhandlung. © dpa

Gericht sieht keine Alternative zu flächendeckendem Fahrverbot ab kommendem Jahr.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte sich weit aus dem Fenster gelehnt. Er, der Diesel-Fahrverbote grundsätzlich für „unverhältnismäßig“ hält, drohte kürzlich damit, sogar Gerichtsurteile in dieser Sache nicht zu akzeptieren. Und nun das: Ausgerechnet in seiner Heimatstadt Aachen werden Fahrverbote wohl nicht mehr zu verhindern sein. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass sie zum 1. Januar 2019 faktisch umgesetzt werden müssen und damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Die Frankfurter Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Urteil und seinen Auswirkungen.

Was hat das Verwaltungsgericht genau entschieden? Es gibt keine Schonfrist mehr. Die Bezirksregierung Köln wird dazu verpflichtet, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für das Dieselabgas-Gift Stickstoffdioxid ab 1. Januar 2019 eingehalten wird. Er liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wird in Aachen an allen Messstellen regelmäßig überschritten. Wie die Stadt Aachen das regelt, ist ihre Sache. Dem Vorsitzenden Richter Peter Roitzheim ist allerdings klar, „dass dies ohne Diesel-Fahrverbote nicht gelingen wird“. Für Aachen hat das vermutlich besonders heftige Folgen. Weil die Stadt in einem Talkessel liegt, dürften Fahrverbote für einzelne Strecken nicht ausreichen. Es wird also zu einem flächendeckenden Fahrverbot kommen müssen. Das könnte ab Januar 2019 alle Diesel der Euro 4-Norm treffen. Und wenn das nicht reicht, wären ab 1. September 2019 auch Diesel mit Euro 5-Norm ausgesperrt.

Gibt es wirklich keine Alternativen zum Fahrverbot? Wohl kaum, sagt das Gericht. Zwar hat die Bezirksregierung Köln für die Stadt Aachen ein Bündel von 30 Maßnahmen im Luftreinhalteplan festgeschrieben, darunter die Anschaffung von 26 Elektrobussen, die Nachrüstung eines Viertels der Dieselbus-Flotte mit modernen Filtern und die Förderung des Fahrradverkehrs. Doch können weder die Stadt noch die Bezirksregierung sagen, wann das sich positiv auf die Schadstoffbelastung auswirken wird. Im aktuellen Luftreinhalteplan ist erst vom Jahr 2025 die Rede. Das Verwaltungsgericht hat die Politik des Landes NRW heftig kritisiert. Die meisten Vorschläge aus dem Luftreinhalteplan des Jahres 2015 seien nicht umgesetzt worden. So sei beispielsweise das Jobticket für die Mitarbeiter aller Landesbehörden nicht eingeführt worden. Auch habe die Bezirksregierung nicht untersucht, was die Nachrüstung der Dieselbusse mit Filtern konkret für die Verbesserung der Luftqualität bedeutet. „Sie können uns heute kein schlüssiges Alternativkonzept vorlegen“, sagte Richter Roitzheim den Vertretern von Stadt und Bezirksregierung. „Deshalb müssen Sie bis Ende des Jahres ein Fahrverbot vorbereiten.“

Warum ist überhaupt so viel Druck im Kessel? Weil im Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig zu Diesel-Fahrverboten vom 25. Februar 2018 klar geregelt ist, dass von einem Fahrverbot nur abgesehen werden kann, wenn es andere Maßnahmen gibt, mit denen der Grenzwert schneller eingehalten werden kann. „Der rechtliche Rahmen ist klar vorgegeben. Wir müssen uns an diesem Urteil orientieren“, so Richter Roitzheim.

Was sagen das Land NRW und die Bezirksregierung Köln? Im Prozess haben sie darauf verwiesen, dass es erst seit Anfang des Jahres durch das BVG-Urteil rechtliche Klarheit gibt. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Luftreinhaltepläne für die Großstädte in NRW fortzuschreiben. Der Pilotplan für die Stadt Düsseldorf soll in Kürze vorliegen. 

Hat das Urteil bundesweite Bedeutung? Ja. Es ist eindeutig richtungsweisend. Wegen dieser grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht Aachen die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe klagt bundesweit in 27 weiteren Städten, darunter Köln, Bonn, Frankfurt, Stuttgart, München und Berlin.

Wie reagiert die Deutsche Umwelthilfe? Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hat die Landesregierungen aufgefordert, „nun unmittelbar für alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die wie Aachen unter den Grenzwertüberschreitungen leiden, Diesel-Fahrverbote umzusetzen“. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe in allen Verfahren vertritt, sagte: „Wir sind keine Fahrverbotsfetischisten. Der Maßstab ist die Einhaltung der Grenzwerte. Wenn es ein Maßnahmenpaket gibt, das dazu führt, dass wir ohne sie auskommen, dann her damit.“ Die Umwelthilfe hält die Nachrüstung aller zehn Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen 5 und 6 mit Katalysatoren für unverzichtbar. Das Urteil sei eine „schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela Merkel. Wann wagt es diese Regierung endlich, Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen?“, so Resch. „Merkel muss die Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller durchsetzen.“

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