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Einspruch gegen Grundsteuerbescheid: Was dabei beachtet werden muss

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Von: Patryk Kubocz

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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist um. Doch was ist, wenn der Bescheid fehlerhaft zurückkommt? So sollten Sie sich verhalten.

Frankfurt – Ursprünglich sollten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 abgeben - die Finanzminister der Länder verschoben diese Frist auf den 31. Januar 2023. Die Abgabe verläuft schleppend. Zum Fristende haben rund 40 Prozent der Hess:innen haben die Erklärung der Grundsteuer noch nicht abgegeben.

Doch was passiert, wenn man die Erklärung abgegeben hat? Nach der Bearbeitung der Erklärung durch die örtliche Finanzbehörde erhalten Bürger:innen einen Steuerbescheid zurück. Doch auch die Ämter sind nicht perfekt – der Bescheid kann Fehler enthalten. In einigen Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid daher lohnen.

Eine Reihe von Balkonen an einer modernen Häuserfassade.
Ob Wohnung oder Haus, Neu- oder Altbau: Wer ein Eigenheim hat, muss in Deutschland Grundsteuer zahlen. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

Fehler in der Grundsteuer: Einspruch nur ein Monat nach Erhalt des Bescheids möglich

„Die Software der Finanzämter funktioniert. Nach den bisherigen Rückmeldungen kommen in der Regel dieselben Ergebnisse heraus, die Steuerprogramme berechnet haben“, erklärt Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler, gegenüber handelsblatt.com. Beispiele für einen Fehler im Bescheid lauten: Ein Carport wird als Garage eingetragen oder ein Balkon als volle Wohnfläche ausgezeichnet.

Jedoch bleibt beim Bemerken eines Fehlers nur ein Monat, um diesen zu korrigieren. Drei Tage nach Erhalt des Bescheids beginnt die Frist von 30 Tagen. Die Korrekturen können entweder schriftlich, per E-Mail oder elektronisch über ELSTER übermittelt werden, wie die Finanzverwaltung NRW auf ihrer Website schreibt.

Steuerberater empfiehlt: „In jedem Fall gegen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen“

Laut dem Bundesministerium der Finanzen berechnet sich die neue Grundsteuer aus drei Faktoren. Dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Kommune. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen regeln die Bewertung des Grundvermögens landesgesetzlich. Die Steuermesszahlen in Sachsen und dem Saarland weichen von der Bundesnorm ab. Es ist elementar, dass der Grundbesitz und die Steuermesszahl korrekt im Bescheid wiedergegeben werden, um unnötige Steuerkosten zu vermeiden.

Eine Reihe von Balkonen an einer modernen Häuserfassade.
Ob Wohnung oder Haus, Neu- oder Altbau: Wer ein Eigenheim hat, muss in Deutschland Grundsteuer zahlen. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten unbedingt prüfen, ob der Grundsteuerbescheid mit der Erklärung in folgenden Punkten übereinstimmt:

Der Steuerberater Oliver Hagen hat in einem Interview mit spiegel.de allen Eigentümer:innen geraten, gegen den Steuerbescheid der Finanzbehörden Einspruch einzulegen. „In jedem Fall sollte gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Durch den Einspruch stoppen Sie den Fristablauf, bekommen mehr Zeit zur Prüfung und können reagieren, wenn Teile der Regelung von Gerichten wieder kassiert werden“, sagt Hagen.

Das korrekte Bestimmen der Wohnflächen ist bei der Erklärung der Grundsteuer wichtig, um Geld zu sparen. Fehler bei der Berechnung können teuer werden. (Patryk Kubocz)

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