Steuererklärung: Wer sie wann einreichen muss
Angesichts der Corona-Pandemie sind die Abgabefristen für das Steuerjahr 2022 verlängert worden. Der Überblick, wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen müssen.
Frankfurt – Mit dem neuen Jahr wird bei vielen Bürger:innen in Deutschland auch wieder die Steuererklärung fällig. Ob man eine beim Finanzamt einreichen muss oder nicht, ist abhängig vom Arbeitsverhältnis. Wer etwa Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld erzielt hat, ist dazu verpflichtet.
Auch Rentner:innen müssen eine Abgabe entrichten, wenn die monatliche Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Doch nicht für alle gelten dieselben Abgabefristen. Was Sie wissen müssen, lesen Sie hier.
Abgabe der Steuererklärung: Frist bis Oktober verlängert
Die Frist für die Steuererklärung 2022 endet ursprünglich am 31. Juli 2023. Doch angesichts der Corona-Pandemie haben Verbraucher:innen auch in diesem Jahr länger Zeit. Demnach muss die Erklärung bis zum 02. Oktober 2023 beim Finanzamt eingereicht werden, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit.
Das ändert sich nochmal, wenn sich Steuerpflichtige Unterstützung bei Steuerberater:innen oder Lohnsteuerhilfevereinen suchen. Letzteres darf allerdings nur von Arbeitnehmer:innen sowie Rentner:innen in Anspruch genommen werden, informierte Finanztip. Die Frist endet für das Steuerjahr 2022 eigentlich am 29. Februar 2024. Aber auch hier gilt eine coronabedingte Verlängerung bis zum 31. Juli 2024.

Steuererklärung: Säumniszuschläge und Schätzung drohen bei verspäteter Abgabe
Wer die Steuerklärung zu spät einreicht, muss mit Verspätung- und Säumniszuschlägen oder Zwangsgeldern und Zinsen rechnen, betonte die Verbraucherzentrale. Im Zweifel wird die Steuer vom Finanzamt geschätzt – meist nicht zum Vorteil der Steuerpflichtigen. Zudem sind Sie auch dann noch zu einer Abgabe der Erklärung verpflichtet.
Vorab kann deshalb unter anderem wegen Krankheit, längeren Auslandsaufenthalten oder noch ausstehenden Unterlagen schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Daraus muss ersichtlich werden, warum Sie mehr Zeit für die Steuerklärung benötigen – idealerweise mit entsprechenden Nachweisen.
Steuererklärung: Bei freiwilliger Abgabe deutlich mehr Zeit
In einigen Fällen kann sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Kinderfreibeträge bisher nicht berücksichtigt wurden oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind. Pauschal lässt sich das zwar nicht voraussagen, wies die Verbraucherzentrale hin. Allerdings könne etwa die kostenfreie Finanzamt-Software „Elster“ unverbindlich schätzen, ob eine Erstattung möglich ist.
Wer eine Steuerrückerstattung erwartet, hat deutlich länger Zeit für die Abgabe. Innerhalb von vier Jahren müssen Sie Ihre freiwillige Erklärung, die sich Antragsveranlagung nennt, einreichen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Für das Steuerjahr 2022 gilt der 31. Dezember 2026 als Stichtag. (kas)