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Versicherungen bei E-Bikes: Wann Hausrat und Haftpflicht nicht greifen

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Von: Teresa Toth

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E-Bikes sind in ihrer Anschaffung nicht gerade günstig. Umso ärgerlicher, wenn das Rad während einem Ausflug geklaut wird. Tipps für Versicherungen.

Frankfurt – Egal ob für kurze Fahrten in der Stadt oder ausgiebige Fahrradtouren durch die Natur – E-Bikes werden immer beliebter und haben sogar positive Effekte auf die Gesundheit. Allerdings sind sie deutlich teurer als normale Fahrräder. Viele haben daher Angst, dass das Rad geklaut wird, wenn sie es draußen unbeaufsichtigt stehenlassen. Beruhigend kann da eine Versicherung sein. Einige Punkte müssen Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch beachten.

Verbraucher müssen bei Versicherungen vor allem beachten, wie schnell das E-Bike fahren kann.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei Versicherungen vor allem beachten, wie schnell das E-Bike fahren kann. © KayTkatzik/dpa

Versicherungen für E-Bikes: Zusätzlicher Fahrrad-Diebstahlschutz empfehlenswert

Wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, können die meisten E-Bikes können über eine entsprechende Hausratversicherung versichert werden. „Allerdings nur, wenn die E-Bikes oder Pedelecs maximal 25 Stundenkilometer schnell sind und die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet“, so Bianca Boss, BdV-Vorständin. Zweiräder, die schneller fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Wichtig ist, genau darauf zu achten, ob in der Hausratversicherung auch ein Schutz für E-Bikes enthalten ist. Falls die Versicherung das Zweirad einschließt, gilt dies allerdings nur bei Diebstahl aus den eigenen vier Wänden oder dem Keller. Meist werden die Bikes jedoch unterwegs geklaut, sodass ein extra Farraddiebstahlschutz sinnvoll ist, wie Boss erklärt. Beim Abschließen solcher Versicherungen empfiehlt die Versicherungsexpertin das Ankreuzen der sogenannten Nachtklausel. Durch sie ist das E-Bike auch dann versichert, wenn es zwischen 22 und 6 Uhr draußen abgestellt wird – etwa während einem Besuch bei Freunden oder einer Bar.

Tipps für Versicherungen: Schnellere E-Bikes erfordern eine Kfz-Haftpflicht

Die Kosten für Versicherungen gegen Fahrraddiebstahl können sich je nach Wohnort erheblich unterscheiden. Wie das Verbrauchermagazin Finanztest (Ausgabe 4/2023) von Stiftung Warentest schreibt, sind einige Fahrradversicherungen da am teuersten, wo das Diebstahlrisiko besonders hoch ist. Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Diebstahl-Brennpunkten leben, sollte sich daher nach einem bundesweit einheitlichen Tarif umschauen – der ist in der Regel günstiger.

Nicht nur im Fall eines Diebstahls, auch bei Unfällen mit dem E-Bike ist ein genauer Blick in die Versicherung sinnvoll. Denn auch hier gelten je nach Geschwindigkeit des Fahrrads unterschiedliche Regelungen. Bei E-Bikes, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen, greifen laut BdV die meisten Privathaftpflichtversicherungen. Dennoch sollte immer abgeklärt werden, ob ein Schutz der E-Bikes tatsächlich mit der vorhandenen Versicherung abgedeckt ist.

Im Fall eines Diebstahls für E-Bikes bis 25 km/hIn der Regel in Hausratversicherung enthalten
Im Fall eines Diebstahls für E-Bikes über 25 km/hVersicherungskennzeichen nötig
Bei Unfällen für E-Bikes bis 25 km/hAbgedeckt durch private Haftpflichtversicherung
Bei Unfällen für E-Bikes über 25 km/hKfz-Haftpflichtschutz empfohlen

Verbraucherinnen und Verbraucher, die E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h anschaffen möchten, benötigen nach Angaben der Versicherungsexperten und -expertinnen einen separaten Kfz-Haftpflichtschutz. Hier macht meist eine Teilkasko-Versicherung Sinn, da durch diese unter anderem auch eine Absicherung gegen Diebstahl möglich ist. (tt/dpa)

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