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Änderung an der Fleischtheke im Supermarkt: Was Kunden jetzt wissen müssen

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Von: Caspar Felix Hoffmann

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Das Fleisch in der Fleischtheke stammt wider Erwarten meist aus wenig artgerechter Tierhaltung. Künftig will die Bundesregierung darüber aufklären.

Kassel – Um Müll zu vermeiden und auch um das Tierwohl zu unterstützen, kaufen viele Verbraucher ihr Fleisch gern an der Fleischtheke, beispielsweise bei Supermärkten wie Edeka und Rewe. Dieses Fleisch stammt jedoch wider Erwarten meist aus wenig artgerechter Tierhaltung. Darauf will die Ampelkoalition bald aufmerksam machen.

Die Bundesregierung will dazu die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch künftig auch auf unverpackte Ware ausweiten. Damit Verbraucher auch bei loser Ware erfahren können, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet worden sind, bereitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurzeit einen Verordnungsentwurf vor. Dadurch sollen „die bereits geltenden Regeln auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden“, heißt es aus dem Ministerium.

Verschiedene Sorten Schweinefleisch (vorne) und Rindfleisch liegen in einer Fleischtheke in einem Supermarkt.
Die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch soll ausgeweitet werden. © Jan Woitas/dpa

Rewe, Edeka & Co.: Fleisch in der Fleischtheke von Änderung betroffen

Bislang schreibt eine EU-Norm vor, dass lediglich die Herkunft von verpackten Frischfleisch gekennzeichnet werden muss. Diese Regelung solle in Deutschland erweitert werden, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird, beispielsweise in Supermärkten wie Edeka oder Rewe, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt. Bauern- und andere Wirtschaftsverbände fordern seit Längerem eine umfassende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel. Auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien findet sich das Vorhaben. Unklar ist allerdings, wann die erweiterte Kennzeichnungspflicht kommen wird.

Die Herkunftskennzeichnung ist nicht zu verwechseln mit der Tierhaltungs-Kennzeichnung: Die geltende Herkunftskennzeichnung auf jedem verpackten Fleischprodukt besteht aus einem Oval, in dem sich eine Folge von Buchstaben und Zahlen befindet – es erinnernd an ein Autokennzeichen. Das ovale schwarz-weiße Kennzeichen enthält einen dreiteiligen Code:

  1. Die Abkürzung für das Erzeugerland, beispielsweise DE für Deutschland
  2. Die Zulassungsnummer des Betriebes, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde
  3. Die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG

Tierhaltungsform-Kennzeichnung von Fleisch im Handel

Das Ministerium hoffe zudem auf eine europäische Regelung, um Herkunftskennzeichnungen EU-weit auf weitere Lebensmittel verpflichtend auszuweiten, wie eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mitteilt. Zuletzt habe man sich stark gemacht, damit die Europäische Kommission einen angekündigten Entwurf zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung zeitnah vorlege. (cas)

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