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Änderungen im Mai 2023: Einmalzahlung, Prämien, Gaspreise und 49-Euro-Ticket

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Von: Nadja Zinsmeister

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Im Mai ändert sich vieles – besonders in finanzieller Hinsicht. Ein Überblick über Sonderzahlungen, Gaspreise und die wichtigsten Ereignisse.

Frankfurt – Der Mai hält in Deutschland einige Änderungen bereit. Dazu gehört das 49-Euro Ticket, das in Deutschland ab dem 01. Mai gültig ist. Bislang wurde das neue Deutschlandticket zwar bereits verkauft, genutzt werden kann es aber erst ab Mai. Für 49 Euro im Monat können Fahrgäste dann alle Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Das Ticket gilt deutschlandweit. Der Fernverkehr ist nicht im Ticket inbegriffen.

Gute Neuigkeiten gibt es hinsichtlich des 49-Euro-Tickets insbesondere für Pendler: Das neue Deutschlandticket kann auch als Jobticket verwendet werden und ist dann deutlich günstiger. Wenn Betriebe einen Zuschuss geben, fördert auch der Bund.

Was sich im Mai ändert: Corona-Warn-App wird in „Ruhemodus“ versetzt

Ab dem 30. April wird eine grundlegende Funktion in der Corona-Warn-App eingestellt. Wie das Robert-Koch-Institut RKI mitteilt, wird es demnach keine Kontaktverfolgung und Warnung hinsichtlich eines erhöhten Infektionsrisikos des Corona-Virus mehr geben. Die Entscheidung wurde mit der wachsenden Immunität in der Bevölkerung und wegfallenden Regeln begründet. Ab dem 1. Juni 2023 soll die Corona-Warn-App in einen Ruhe-Modus versetzt werden. Benutzer können in der App aber weiterhin auf ihre Impfzertifikate zurückgreifen.

Gaspreispreise in Deutschland ändert sich im Mai – Großhandelsmarkt entspannt sich

Die Gaspreisentwicklung im Großhandel entspannt sich. Wie das Portal gasvergleich.com berichtet, sind in den vergangenen Wochen die Energiepreise für Gas weiter gesunken und haben „einen mehrmonatigen Tiefststand erreicht“. Unter anderem kündigte das Energieunternehmen GASAG eine Senkung der Arbeitspreise für Gas ab dem 1. Mai an. Mit 8,32 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit unter 12 ct/kWh fällt es aus dem Geltungsbereich der Gaspreisbremse. Als Grund nennt GASAG, dass Preise im Großhandelsmarkt in den letzten Monaten deutlich gefallen sind.

Schlussteil der Entgeltabrechnung mit Euromünzen auf dem Dokument, Symbolbild.
Angestellte einiger Berufe können sich im Mai auf Einmalzahlzungen und Prämien freuen. (Symbolbild) © richterfoto/Imago

„Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt sich bei dem neuen Arbeitspreis von 11,37 ct/kWh (Brutto) ab Mai 2023 und einem stabilen Grundpreis eine Preissenkung gegenüber dem seit Januar geltenden vertraglichen Preis von rund 1.664 Euro im Jahr“, heißt es in der Mitteilung der GASAG-Gruppe.

Einmalzahlungen und Prämien in einigen Berufen im Mai – Was sich im Mai ändert

Angestellte aus einigen Branchen dürfen sich im Mai über Einmalzahlungen, Sonderzahlungen oder Prämien freuen. Dazu gehören Personen mit diesen Berufen:

Zahlungen im Mai für Beschäftige im Baugewerbe, Maler, Lackierer und in der Papierindustrie

Angestellte im Baugewerbe sowie Maler und Lackierer dürfen sich im Mai auf Sonderzahlungen freuen. Der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe hatte bereits zum 1. April eine Lohnerhöhung vorgesehen, im Mai folgt nun zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Mit einem Haken: Die Sonderzahlungen gibt es nur in Westdeutschland. 2026 soll jedoch eine Angleichung des Einkommens im Westen und Osten erreicht werden.

Beschäftigte der deutschen Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie erhalten ebenfalls Einmalzahlungen. Das teilten die Gewerkschaft Verdi und der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung nach der fünften Verhandlungsrunde Mitte April übereinstimmend mit. Am 1. Mai 2023 folgt demnach eine steuer- und abgabenfrei gestellte Einmalzahlung von 1.000 Euro.

Sonderzahlungen erhalten zuletzt auch Angestellte im Maler- und Lackiererhandwerk. Voraussetzung: Sie haben sie nicht bereits erhalten. Der neue vereinbarte Tarifvertrag sieht nicht nur einen höheren Lohn vor, sondern beinhaltet zudem eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro. Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Angestellte in Teilzeit wird sie anteilig ausgezahlt, Azubis erhalten unterdessen 180 Euro. (nz)

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