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Armutsfalle Pflegeheim: So sorgen Sie richtig vor

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Von: Michelle Mantey

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Viele Menschen im Pflegeheim können den Eigenanteil aufgrund der gestiegenen Kosten nicht mehr tragen. Welche Zuschüsse helfen aus der Armutsfalle?

Frankfurt – Die gestiegenen Kosten durch Inflation machen auch vor Pflegeheimen keinen Halt. Deshalb haben einige der Einrichtungen ihre Eigenbeteiligung angehoben. Viele Pflegebedürftige, die häufig nur von einer geringen Rente leben, treiben die hohen Kosten an die Armutsgrenze. Eine kürzlich veröffentlichte Studie, der DAK Gesundheit zeigt, dass voraussichtlich bis 2026 ein Drittel der Menschen im Pflegeheim auf Sozialhilfe angewiesen sein wird. Doch wie kann man dem vorbeugen und welche Zuschüsse gibt es von der Pflegekasse?

Im Jahr 2023 zahlen nach Berechnungen vom Verband der Ersatzkrankenkassen (VdEK) Heimbewohner:innen im bundesweiten Durchschnitt 2411 Euro Eigenbeteiligung im Monat. Das ist eine Kostensteigerung von 278 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Laut der Tagesschau plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in 2023 eine Pflegereform. Doch ob diese auch die unter Armut leidenden Pflegebedürftigen entlasten wird, bleibt abzuwarten.

Pfleger kümmert sich im Pflegeheim um pflegebedürftigen Mann
Viele Pflegebedürftige geraten zunehmend in eine Armutsfalle. © photothek/Imago

Pflegeheime sind für viele Pflegebedürftige eine Armutsfalle. Diese Zuschüsse gibt es

Grundsätzlich ist jede Person, die in Deutschland gesetzlich Krankenversichert ist, auch gesetzlich Pflegeversichert. Kranken- und Pflegeversicherung gehören zusammen: Sie stellen die nötigen Anträge zur Verfügung und prüfen diese. Um einen Zuschuss von der Pflegekasse für das Pflegeheim zu bekommen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Nach dem man den Antrag auf Einstufung zur Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt hat, kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung und Einstufung. Er stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest.

Je nachdem, wie stark die pflegebedürftige Person im Alltag eingeschränkt ist, wird sie in Pflegegrade von eins bis fünf eingestuft. Dabei spielt nicht nur die körperliche Einschränkung eine Rolle, sondern auch geistige Erkrankungen wie Demenz, die das Alltagsleben beeinträchtigen können. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Pflegeaufwand und so auch der Zuschuss zur stationären Pflege.

Grad der PflegebedürftigkeitZuschuss der Pflegekasse zur stationären Pflege
Pflegegrad 1125 Euro
Pflegegrad 2770 Euro
Pflegegrad 31.262 Euro
Pflegegrad 41.775 Euro
Pflegegrad 52.005 Euro
(Quelle: AOK)

Doch warum zahlen so viele Menschen noch immer einen Eigenanteil? Zusatzkosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Pflegekasse bezuschusst hauptsächlich die pflegerischen Aufwendungen, wie Waschen und Anziehen.

Forderung nach Pflegereform: Armut durch Kosten für das Pflegeheim soll verhindern werden

Zusätzlich gibt es noch die sogenannten Entlastungsleistungen. Diese werden ab Pflegegrad zwei gezahlt. Der Zuschlag berechnet sich individuell nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim. Er staffelt sich vom ersten bis zum vierten Jahr und beträgt fünf bis maximal 70 Prozent Zuschlag zum pflegebedingtem Eigenanteil. Dieser Zuschuss muss nicht beantragt werden, er wird in aller Regel automatisch berechnet und zwischen Pflegeheim und Pflegekasse verrechnet. Somit bleibt für den Pflegebedürftigen ein geringerer Eigenanteil.

Wer aktuell von der Rente den Eigenanteil nicht zahlen kann, muss sich an das Sozialamt wenden. Trotz Rentenanpassungen und den gestiegenen Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse, müssen immer mehr pflegebedürftige Menschen Unterstützung vom Sozialamt beantragen. Der DAK Gesundheit zufolge wird die Zahl der Personen im Pflegeheim mit Sozialhilfezuschuss bis 2026 auf 36 Prozent anwachsen. Gesundheitsökonom Dr. Heinz Rothgang, der die Berechnungen im Auftrag der DAK Gesundheit durchführte, fördert daher eine umfassende Pflegereform, um die Quote auf 30 Prozent zu senken.

Um der Armutsfalle rechtzeitig vorzubeugen, ist auch eine gute Altersvorsorge wichtig. Bestimmte Aufwendungen für die Pflege lassen sich auch über die Steuererklärung zurückholen. So kann man zumindest einen Teil der Kosten über die Rückerstattung mindern.

Alters-Armut entgegenwirken: Private Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherungen

Ist man bei einer privaten Pflegekasse versichert, gilt hier das Kostenerstattungsprinzip. Der Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich nach dem Alter und Gesundheitszustand. Jedoch gibt es hier laut Stiftung Warentest eine Obergrenze von 147,54 Euro (2022) für Personen mit Kindern und 164 Euro (2022) für kinderlose Personen.

Es gibt jedoch auch ergänzend zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung noch eine aufstockende Pflegezusatzversicherung. Sie wird von vielen privaten Versicherungen angeboten und übernimmt Extra-Leistungen, die im Leistungsvertrag nicht enthalten, beziehungsweise nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt werden.

Welche Leistungen genau bezuschusst werden und wie hoch die Kosten einer Pflegezusatzversicherung sind, richtet individuell nach dem Vertrag und Leistungsumfang. Das kann je nach Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist hier jedoch genau zu vergleichen, welche Leistungen schon im regulären Umfang der Pflegekasse enthalten sind, um unnötige Zusatzversicherungen zu vermeiden. (mm)

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