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Schwerbehinderung: Diese Rechte haben Verbeamtete

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Von: Teresa Toth

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Eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist schwerbehinderten Menschen meist vorenthalten. Für verbeamtete Personen gibt es jedoch einige Regeln, um dem entgegenzuwirken.

Hamburg – Krebserkrankungen, Asthma und Depressionen gehören zu den Krankheiten, die eine Schwerbehinderung verursachen können. Fast acht Millionen Menschen gelten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland als schwerbehindert. Trotz massiver Einschränkungen und Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderung im Alltag ausgesetzt sind, haben schwerbehinderte Beamt:innen einige Rechte, die sie in Anspruch nehmen können.

Rechte von Verbeamtete mit Schwerbehinderung: Klare Regeln für den öffentlichen Dienst

Als behindert gelten laut Sozialgesetzbuch jene Menschen, die aufgrund von „körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen“ nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor – Betroffene haben etwa Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis sowie auf vom Bundesversorgungsgesetz festgelegte Nachteilsausgleiche.

Öffentliche Arbeitgeber müssen etwa Therapieprogramme für Angestellten mit einer Schwerbehinderung bezahlen.
Öffentliche Arbeitgeber:innen müssen etwa Therapieprogramme für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung bezahlen. © Andrey Popov/imago

Zudem gibt es Bestimmungen, die die noch immer lückenhafte Inklusion behinderter Menschen am Arbeitsmarkt regeln. So sind Arbeitgebende etwa dazu verpflichtet, eine entsprechende Anzahl ihrer verfügbaren Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Das gilt auch für Jobs im öffentlichen Dienst, wie der DBB Beamtenbund und Tarifunion erklärt.

Bei 20 Plätzen müssen 5 Prozent mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzt werden

Genauso wie jeder andere Arbeitgeber müssen öffentliche Arbeitgebende mehrere Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung reservieren. „Öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen“, schreibt der DBB. Hierfür müssen Beamtenstellen so gestaltet werden, dass eine Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich sei.

Das Bundesbeamtengesetz sieht überdies eine Kostenübernahme für sämtliche Therapiemaßnahmen und Reintegrationsprogramme für Angestellte mit Schwerbehinderung durch den öffentlichen Dienstgeber vor. Dazu gehören etwa Reha-Aufenthalte. Auch zusätzliche, bezahlte Urlaubstage stehen beeinträchtigten Beamt:innen zu. Bei einer fünf-Tage-Woche kommen zum normalen Urlaub noch fünf weitere Tage hinzu.

Rechte von Verbeamtete mit Schwerbehinderung: Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Sollten Arbeitgebende die Regeln missachten, kann das Konsequenzen haben: Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Menschen mit Behinderung müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Je nach Grad der Behinderung haben Betroffene noch weitere Rechte. Bei einer Schwerbehinderung von 50 können beim Staat Zuschüsse, Vergünstigen und Steuerentlastungen beantragt werden – bis zu 800 Euro sind monatlich möglich. Zudem ist eine frühere Rente ohne Abschläge möglich. (tt)

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