Europäische Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Temu ein – „voll von manipulativen Techniken“
Der europäische Verbraucherverband vermutet, dass Temu gegen den Digital Services Act verstößt. Die EU-Behörden untersuchen dies nun.
Frankfurt – Die Kritik gegen Temu reißt nicht ab. Ganz im Gegenteil. Laut Spiegel haben Verbraucherschützer und -schützerinnen aus verschiedenen europäischen Ländern nun ebenfalls rechtliche Schritte gegen den chinesischen Online-Shop Temu eingeleitet. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale in Deutschland eine Unterlassungserklärung durchsetzen können.
„Der Onlinemarktplatz ist voll von manipulativen Techniken, um Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben“, betonte Monique Goyens, Leiterin des europäischen Verbraucherverbands (BEUC). Laut Goyens verstoßen die Vorgehensweisen von Temu gegen geltendes EU-Recht für digitale Dienste. Experten haben eine klare Meinung darüber, wie sich Temu präsentiert.

Verstößt Temu gegen EU-Recht? Untersuchung nach Verbraucherschützer-Beschwerde soll das klären
Hinter den Online-Plattformen Temu und Pinduoduo steht das chinesische Unternehmen PDD Holding, das mit extrem günstigen Angeboten lockt. Aufgrund von Qualitätsproblemen, nicht gelieferter Ware und insbesondere der katastrophalen Umweltbilanz, steht das Unternehmen immer wieder in der Kritik. Das Unternehmen konnte laut Tagesschau einen fast doppelten Gewinn im März im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen.
„Außerdem lässt Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen“, sagte Goyens. Als Konsequenz sei somit unklar, ob ein Produkt den Sicherheitsstandards der EU entspricht.
Die europäischen Behörden sind nun damit beauftragt zu untersuchen, ob Temu gegen die Bestimmungen des „Digital Services Act“ verstößt. Dieses Gesetz verlangt von Onlinehändlern unter anderem, transparente Informationen über ihre Anbieter und personalisierte Werbung auf ihren Plattformen bereitzustellen. Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, könnten mit Bußgeldern von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Auch andere Unternehmen wie Shein sollen zukünftig zur Kasse gebeten werden.
Temu äußert sich: „Gemeinsam daran arbeiten, Mängel zu beheben“
Eine Sprecherin von Temu betonte, dass das Unternehmen die Beschwerde äußerst ernsthaft betrachte und sie gründlich prüfen würde. Als chinesisches Unternehmen auf dem europäischen Markt ist es demnach dessen Bestreben, sich an die geltenden Gesetze zu halten und sich den Gegebenheiten anzupassen. „Temu ist bestrebt, Verbraucher:innen innovative und praktische Dienstleistungen zu bieten und dabei ihre Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Wir handeln mit Integrität und orientieren uns an einer Reihe von Grundwerten, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher stets an erster Stelle stehen. Wir sind bereit, rasch und gewissenhaft mit Stakeholdern zu kooperieren, um die Verbrauchersicherheit und das nachhaltige Wachstum der Plattform gleichermaßen zu gewährleisten“, so eine Pressesprecherin.
Weiter hieß es: „Wir nehmen die BEUC-Beschwerde sehr ernst und werden sie gründlich prüfen. Wir wollen unseren Dialog mit den relevanten Stakeholdern fortsetzen, um den Service von Temu für Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr zu verbessern. Wenn wir Bereiche mit Verbesserungspotenzial identifizieren, sind wir bestrebt, gemeinsam daran zu arbeiten und etwaige Mängel zu beheben.“ Temu läge das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher am Herzen und man sei „bestrebt, einen sicheren und vertrauenswürdigen Service zu bieten, der von den Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt wird und einen erheblichen Mehrwert bietet. Wir verpflichten uns zur Transparenz und zur vollständigen Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.“
Beschwerde gegen Temu: Online-Shop hat in Deutschland bereits eine Unterlassung unterzeichnet
Um das zu garantieren, hat Temu kürzlich gegenüber der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zuvor wurde der chinesische Online-Shop wegen „manipulativer Designs“ und irreführender Umweltversprechen angeprangert. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen auf bestimmte Methoden zu verzichten. Irreführende Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ dürfen im Online-Shop nicht länger angezeigt werden.
Frankreich hat jetzt beschlossen, Fast-Fashion den Kampf anzusagen und gegen billige Produkte im großen Stil vorzugehen. (cg)