Klimabonus im neuen Heiz-Gesetz: Drei Voraussetzungen sind für den Zuschuss nötig
Das Ende der Öl- und Gasheizungen in Deutschland rückt näher. Vom Staat Geld bekommen dann diejenigen, die ihre Heizung austauschen lassen.
Berlin – Öl- und Gasheizungen sollen abgeschafft werden. Eine Austauschpflicht besteht jedoch nicht, auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen diese noch betrieben werden. Wer die Heizung dennoch austauscht, soll mit einem sogenannten „Klimabonus“ belohnt werden – wie hoch fällt dieser aus?
Anreize für eine grüne Alternative? Klimabonus winkt bei Austausch der alten Heizung
Das Gebäudeenergiegesetz wurde von der Ampel-Koalition trotz einiger Kritik beschlossen. Ein Austausch der Öl- und Gasheizungen ist zwar nicht erforderlich, beim Einbau von neuen Heizungen ändert sich jedoch einiges. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Heizung einbauen lässt, muss dafür sorgen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Wer sich dafür entscheidet, die alte Heizung ausbauen zu lassen, soll dafür mit einem Klimabonus belohnt werden.

Wie aus einem Förderungskonzept der Bundesregierung hervorgeht, sind dafür einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ziel des Klimabonus ist, „Bürgerinnen und Bürger beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gezielt zu unterstützen.“ Finanziert werden sollen diese Hilfen aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds. Aus dem Förderkonzept geht nicht hervor, wie hoch das Gesamtvolumen der Finanzhilfen sein soll, die Bundesregierung spricht von „ausreichenden Mitteln.“ Stellt sich die Frage: Welche Heizung ist überhaupt die richtige?
Öl- und Gasheizung ade: So hoch soll der Klimabonus sein
Wie es in dem Förderkonzept weiter heißt, soll es weiterhin eine Grundförderung für den Austausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Wer die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschte, konnte bisher eine staatliche Förderung von knapp 40 Prozent erhalten, für eine Pelletheizung gab es 20 Prozent. Der neue Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden. Der angekündigte Klimabonus soll dort noch dazu kommen.
Das sind die drei möglichen Klimaboni:
- Klimabonus I: Klimabonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung in bestimmten Fällen. Voraussetzung ist, dass Bürgerinnen und Bürger nicht zum Tausch der alten Heizung verpflichtet sind. Das gilt für den Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Auch wer seine Immobilie schon vor 2002 bewohnt hat oder über 80 Jahre alt ist, kann den Klimabonus I erhalten.
- Klimabonus II: Diesen Klimabonus kann erhalten werden, wenn eine Austauschpflicht der alten Heizung besteht. Einen Bonus von 10 Prozent erhalten alle, die den Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht vornehmen. Wer den Austausch erst danach vornimmt, muss einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energie vorweisen.
- Klimabonus III: Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, wird „der Klimabonus III für Havariefälle gewährt, also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre und die irreparabel kaputt gegangen sind.“ Die neue Heizung muss mit mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zunächst soll der Austausch von alten und besonders ineffizienten Öl- und Gasheizungen Priorität haben. Dazu kommen auch Kohle-Öfen sowie Nachtstromspeicherheizungen. Wer sich gegen den Austausch der Heizungen entscheidet, muss in den nächsten Jahren mit deutlich steigenden Kosten rechnen. Eigentümer können zusätzlich zur 30-prozentigen Förderung mit einem Klimabonus von 20 Prozent rechnen, wenn diese einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Weitere Fälle zum Erhalt von 10 bis 20 Prozent sollen später konkretisiert werden. Geplant sind zudem Förderkredite, die einen Austausch der alten Heizungen attraktiver und bezahlbarer machen.