Nach Verbot für Öl- und Gasheizungen – Kommt jetzt das Aus für Kaminöfen?

Der Ausstoß von Feinstaub soll in Deutschland bis 2025 herabgesetzt werden. Zahlreiche Kamin- und Holzöfen müssen daher nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Berlin – Im Streit um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen hat sich die Bundesregierung geeinigt. Im Kern bleibe es jedoch dabei, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Man wolle von Öl- und Gasheizungen wegkommen und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen reduzieren. Wer jetzt überlegt, den stillgelegten Kaminofen wieder zu aktivieren, sollte aufpassen, denn auch für das Heizen mit Holz gibt es gewisse Richtlinien in Deutschland.
Denn bestimmte Schadstoffwerte dürfen laut einem Gesetz nicht überschritten werden und Kaminöfen in Deutschland müssen bestimmte Grenzwerte einhalten. Feuerstätten, die hohe Schadstoffemissionen verursachen, müssen nach einer Verordnung vielleicht sogar bald stillgelegt werden.
Richtlinien für Kaminöfen: Ausstoß von Feinstaub soll herabgesetzt werden
Im Jahr 2024 tritt die letzte Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft. Bis 2025 will die Regierung den Ausstoß von Feinstaub auf 16.000 Tonnen herabsetzen. Alte Holzöfen müssen daher unter bestimmten Umständen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Betroffen seien Berichten des Technikmagazins Chip zufolge jedoch nur Anlagen mit verschließbarer Tür. Offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können, seien von der Regelung nicht betroffen.
Grenzwert Feinstaub | 0,15 Gramm pro Kubikmeter |
Grenzwert Kohlenmonoxid | vier Gramm pro Kubikmeter |
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Überschreitet ein Kaminofen die angegebenen Werte, müssen die Öfen stillgelegt oder umgerüstet werden. Dies kann durch eine Messung von einem Schornsteinfeger festgestellt werden.
Kaminöfen umrüsten oder stilllegen: So erkennen Verbraucher, ob ihre Anlage betroffen ist
Nach Angaben des Umweltbundesamtes stehen in 11,7 Millionen Haushalten in Deutschland Kaminöfen, die Feinstaub produzieren. Die Werte der alten Öfen liegen zum Teil über denen der LKW und Autos. Es bestehe Handlungsbedarf. Bereits in den vergangenen Jahren wurden schrittweise alle Anlagen der Baujahre 1975 bis 1984 umgerüstet oder außer Betrieb genommen. Kaminöfen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 1994 eingebaut wurden, mussten bis Ende Dezember 2020 umgerüstet oder ersetzt werden. Am 31. Dezember 2017 lief die Frist für Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 21. März 2010 installiert wurden, ab.
Datum auf dem Typschild | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Wie der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) mitteilt, seien die Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht im Jahr 2010 bislang um rund ein Drittel gesunken.
Verbraucher können am Typenschild des Ofens erkennen, ob ihre Anlage betroffen ist, denn dort muss das Alter angegeben sein. Alternativ können auch Messdaten des Schornsteinfegers oder eine Bescheinigung des Herstellers über die Schadstoffwerte des Ofens Auskunft geben.
Werden die Grenzwerte überschritten, kann beispielsweise ein Partikelfilter gegen Feinstaub nachgerüstet werden. Bei alten Öfen, die zu viel Kohlenmonoxid abgeben, mache eine Aufrüstung Experten zufolge jedoch wenig Sinn. Die Nachrüstung und das anschließende Messen der Öfen sei oft teurer als der Kauf und Einbau einer neuen, effizienteren Anlage. (hg)