Neues Gesetz für die Biomülltonne: Ab 2025 drohen hohe Bußgelder
Durch ein neues Gesetz gibt es neue Sanktionen für falsche Mülltrennung. Insbesondere beim Biomüll muss immer noch zu viel verbrannt werden.
Kassel – Mülltrennung wird in Deutschland großgeschrieben. Doch noch immer wissen viele Menschen nicht, was in welche Tonne gehört. Wer sich fortan nicht an die korrekte Mülltrennung hält, muss mit Sanktionen rechnen – vor allem beim Biomüll.
Kompostierte Bioabfälle 2020 in Deutschland | 2,6 Millionen Tonnen |
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Pro Kopf kompostierte Bioabfälle 2020 | 31 Kilogramm Bioabfälle |
Gesamtaufkommen an Bioabfällen 2020 | 14,4 Millionen Tonnen |
Strom aus Biogas 2020 | 5,8 Prozent der Bruttostromerzeugung |
„Schlechte Tonne versaut die ganze Charge“ – neues Gesetz zum Biomüll
Gartenabfälle, Fleischreste, Kaffee-Filtertüten und Eierschalen gehören in die Biomülltonne – soweit wissen die meisten Menschen in Deutschland Bescheid. Dennoch wird noch immer viel zu viel Plastik in der Biotonne entsorgt. Ob aus Bequemlichkeit oder Unwissen: Die falsche Entsorgung kann durch ein neues Gesetz Sanktionen bedeuten. Herausreden kann sich dabei niemand, es kommt auf jede einzelne Biomülltonne an: „Eine ‚schlechte Tonne‘ Müll versaut uns die ganze Charge“, sagen Daniel und Tobias Bauer, Leiter des technischen Betriebes des Unternehmens Bauer Kompost.

In ihrem Unternehmen werden knapp 20.000 Tonnen Biomüll pro Jahr verarbeitet. Doch nicht der komplette Biomüll kann zu Kompost oder Biogas aufbereitet werden. Viele Teile müssen noch immer verbrannt werden, weil zu viele „Störstoffe“ wie Plastik enthalten sind. Nach Angaben des Stuttgarter Umweltministeriums sind zwischen 2,3 und 2,6 Prozent Fremdstoffe im Biomüll enthalten. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) geht von vier Prozent aus, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) spricht sogar von bis zu fünf Prozent. Auch in der gelben Tonne landet viel, was dort nicht hingehört.
Neues Gesetz für die Biomülltonne – drohen sogar Bußgelder?
Zum 1. Mai 2025 tritt deshalb eine neue Regelung in Kraft: dann können Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückgewiesen werden. „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, sagt BGK-Geschäftsführer David Wilken. Fortan soll es also zu deutlich häufigeren und strengeren Kontrollen kommen. Diese werden in vielen Landkreisen bereits durchgeführt.
Im Landkreis Heilbronn wird der Biomüll von einem der größten Abfallkonzerne Deutschlands abgeholt: Alba. Das Unternehmen arbeitet mit einem sogenannten Detektorfahrzeug: „Diese stellen mögliche Metalle in den Biotonnen fest und blockieren bei Bedarf die Schütteinrichtung, sodass die Tonne nicht entleert werden kann“, sagt ein Unternehmenssprecher. In einigen Orten werden bereits stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Größere Kontrollen sind dabei deutlich seltener, kommen wie im Rems-Murr-Kreis aber auch vor: dort wurden 30.000 Biotonnen inspiziert.
Neues Gesetz für die Biomülltonne: Bußgelder von bis zu 2500 Euro drohen
Mit zukünftig strengeren Kontrollen soll gewährleistet werden, dass die Haushalte sich an die Regeln zur Mülltrennung halten: „Wenn die Kontrolle fehlt, dann hat man auch keinen Anreiz mehr zum getrennt sammeln.“ Wie unter anderem in der Abfallbilanz von Baden-Württemberg zu erkennen, wächst das Müllaufkommen jährlich. Zu viel Müll müsse laut einem BDE-Sprecher noch immer verbrannt werden. Härtere Sanktionen als das Stehenlassen der Biomülltonne sind bislang noch nicht bekannt. Wer bei der Mülltrennung gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstößt, muss schon 2023 mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro bei groben Verstößen rechnen. (rodi/dpa)