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Merz-Plan für den Job – Paukenschlag bei Überstunden und Gen-Z-Entgegenkommen

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Die Regierung plant steuerfreie Überstundenzuschläge. Vollzeitkräfte profitieren – Teilzeitkräfte nicht. Junge sollen durch Flexibilisierung abgeholt werden.

Berlin – Mit dem neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht eine bedeutende arbeitsmarktpolitische Veränderung ins Haus: Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden, sofern sie über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen. Damit will die „Große Koalition“ mehr Menschen zu freiwilliger Mehrarbeit motivieren – ein Signal vor allem an jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die unter Fachkräftemangel leiden?

„Überstunden sind steuerfrei“ – Söders Aussagen zu Regierungsplänen irreführend

„Die Einkommenssteuer wollen wir für die Mittelständischen, aber auch für die vielen fleißigen Leute im Land senken. Überstunden sind steuerfrei“, hatte CSU-Chef Markus Söder auf der Pressekonferenz am 9. April 2025 postuliert. Doch im Koalitionsvertrag wird klar differenziert: Nicht die Überstunden selbst, sondern ausschließlich die Zuschläge auf diese Arbeitszeit sollen steuerfrei gestellt werden. Das erinnert an bestehende Regelungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Die steuerlichen Erleichterungen greifen nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Die Überstunden müssen tariflich über die reguläre Vollzeit hinausgehen und dürfen die gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten. Punkt.

Mann arbeitet am PC Computer macht Überstunden
Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei werden, so zumindest laut dem Plan der neuen Regierung. (Symbolbild) © Michael Bihlmayer/IMAGO

Steuerfreie Zuschläge statt steuerfreie Überstunden: Konkrete Entlastung für Vollzeitkräfte

Wer also eine tarifliche 40-Stunden-Woche hat und regelmäßig Überstunden leistet, kann künftig durch steuerfreie Zuschläge profitieren. Eine Auswertung des Bundesarbeitsministeriums – anhand der Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) – zeigte, dass mehr als die Hälfte der Überstunden 2023 nicht bezahlt wurden. Insgesamt 775 Millionen der 1,3 Milliarden Überstunden.

In einem Rechenbeispiel von clockin – ein Anbieter zur digitalen Arbeitszeiterfassung –zeigt sich: Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20 Euro, der 30 Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag leistet, könnte dank der neuen Regelung rund 100 Euro mehr Nettolohn im Monat erzielen. Dieser finanzielle Anreiz dürfte vor allem für Menschen in Berufen mit saisonalen Spitzen oder unregelmäßigen Mehrarbeitsphasen interessant sein – etwa in der Gastronomie, im Pflegebereich oder in der Logistik.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Beschränkung der Regelung auf reguläre Vollzeitbeschäftigte. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten rund 50 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, aber nur etwa 13 Prozent der Männer. Damit droht die Maßnahme insbesondere Frauen strukturell zu benachteiligen. Die Kritik ist der Regierung offenbar bewusst. Der Koalitionsvertrag verspricht, steuerliche Anreize für eine Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden – ein Schritt zur Gleichstellung, aber auch ein Versuch, das Arbeitsvolumen insgesamt zu steigern.

Fokus auf die Gen Z: Mehr Flexibilität und Selbstbestimmung? Die Realität ist eine andere

Neben steuerlichen Entlastungen will der Merz-Plan auch mit mehr Flexibilität punkten. Der Koalitionsvertrag schlägt vor, die bisher tägliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen. Das würde es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeitszeit flexibler über die Woche zu verteilen – ein Wunsch, der besonders bei der Generation Z verbreitet ist.

Diese Flexibilität trifft einen Nerv: Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) von 2024 wünschen sich mehr als die Hälfte der Beschäftigten unter 30 Jahren mehr Autonomie bei der Arbeitszeitgestaltung. Traurige Realität: Eine weitere Studie des IW aus dem gleichen Jahr kam zu dem Ergebnis, dass „ein Großteil der deutschen Unternehmen die Einführung einer 4-Tage-Woche sowohl für das eigene Unternehmen ablehnt als auch die Umsetzungsmöglichkeiten für die eigene Branche insgesamt eher skeptisch bewertet.“

Neuer Koalitionsvertrag: Viele Ambitionen, wenige Antworten zur Umsetzung

Trotz des klaren Willens zur Umsetzung im Koalitionsvertrag handelt es sich bislang nicht um geltendes Recht. Damit steuerfreie Überstundenzuschläge Realität werden, muss ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und eventuell Bundesrat erfolgen. Alternativ wären Verordnungen denkbar, doch deren Anwendungsbereich ist stark eingeschränkt – und eine zügige Umsetzung daher ungewiss.

Der Vertrag formuliert in Zeile 1467 zwar: „Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei“, doch was politisch schnell klingt, bedeutet rechtlich erst den Startschuss eines Prozesses, der Wochen oder gar Monate dauern kann. Auch die geplanten Änderungen beim Bürgergeld dürften einige Zeit in Anspruch nehmen. (ls)

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