Was Sie vor dem Verkauf einer Immobilie beachten sollten
Beim Verkauf der eigenen Immobilien kann einiges schiefgehen. Hier lesen Sie, worauf Sie beim Haus- oder Wohnungsverkauf achten müssen.
Frankfurt – Wer sich entscheidet, seine Immobilie zu verkaufen, sollte sich vorab ausreichend informieren. Beim Haus- oder Wohnungsverkauf können sich schnell Fehler einschleichen, die es zu vermeiden gilt. Wichtig sind neben allen benötigten Unterlagen auch die Preisermittlung und die Klärung der Eigentumssituation. Ein Überblick, worauf Sie beim Verkauf achten sollten.
Bevor Sie Ihre Immobilie inserieren, sollten Sie einen Blick ins Grundbuch werfen. Dies gibt bereits Aufschluss über die Eigentumssituation. Besonders, wenn die Immobilie zwei Eheleuten oder einer Erbengemeinschaft gehört, kann es kompliziert werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät, vor dem Verkauf auch auf mögliche Wohnrechte zu achten.
Immobilie verkaufen: Vorverkaufsrechte klären und Unterlagen vorbereiten
Auch bestehende Vorkaufsrechte sollten vorab geklärt werden. Das erlaubt es Dritten, die Immobilie vor anderen Interessenten zu erwerben. Dabei wird zwischen gesetzlichen und privaten Vorkaufsrechten unterschieden, so die Verbraucherzentrale. „Ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat grundsätzlich immer die Gemeinde, in der die Immobilie liegt“, hieß es weiter. Daher sei es nötig, sich eine schriftliche Verzichtserklärung der Gemeinde einzuholen. Private Vorkaufsrechte sind im Grundbuch hinterlegt.
Eine gute Vorbereitung ist also entscheidend. Benötigte Unterlagen wie der Grundriss oder Energieausweis sollten vorliegen. Zudem sollten Verkäufer:innen ausreichend Zeit für Behördengänge und Besichtigungen mit potenziellen Interessenten einplanen, berichtete Focus.
Zentrale Frage beim Haus- oder Wohnungsverkauf ist vor allem der Wert der Immobilie. Dieser muss immer individuell ermittelt werden, betonte die Verbraucherzentrale. Das kann beispielsweise über ein Gutachten erfolgen. Günstig ist das jedoch nicht. Finanztip zufolge lohne sich ein Gutachten in der Regel nicht für Verkäufer:innen, sondern vielmehr für potenzielle Käufer:innen. Wer sich die Kosten für ein Gutachten sparen möchte, sollte dem Finanzratgeber zufolge vergleichbare Objekte auf großen Immobilienportalen prüfen.
Immobilienverkauf: So lässt sich der Wert ermitteln
Zudem könne man aus den Grundstücksmarktberichten des jeweiligen Gutachterausschusses das allgemeine Preisniveau für einen bestimmten Ort ableiten. Wer eine Maklerin oder einen Makler heranzieht, erhält auf deren Einschätzung einen Angebotspreis. Letztendlich obliegt die Entscheidung aber bei der Verkäuferin oder dem Verkäufer.

Haben Sie den Wert ihrer Immobilie bestimmt und potenzielle Käufer:innen im Blick, sollten Sie Vorkehrungen im Kaufvertrag zum Zahlungstransfer treffen. Verbindliche Käufe werden von Notar:innen beurkundet, diese können auch den Kaufvertrag entwerfen, informierte die Verbraucherzentrale. Genaue Verkaufsdetails müssen aber von den Vertragsparteien selbst festgelegt werden.
In jedem Fall sollten Sie anstehende Kosten, etwa für das Gutachten, Makler:innen oder Inserate, nicht unterschätzen. Bei vorzeitiger Auflösung eines Kredits verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Übernimmt die Käuferin oder der Käufer den Kredit, ist eine solche Zahlung nicht nötig. In den vergangenen Jahren sind die Immobilienpreise stetig gestiegen, nun könnte eine Zeitenwende bevorstehen. (kas)