Heizkostenzuschuss beantragen: Zwei Millionen Menschen bekommen zweite Zahlung
Die Heizkosten im Herbst und Winter explodieren. Deshalb gibt es für viele Verbraucher einen erneuten Zuschuss – wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen.
Deutschland – Eine warme Wohnung oder Haus scheinen für viele Verbraucher in diesem Jahr zum Luxus zu werden. Dabei ist es sogar für Hund und Katze wichtig, in einem ausreichend beheizten Zuhause zu leben. Die Bundesregierung spendiert daher etwa zwei Millionen Menschen einen Heizkostenzuschuss von bis zu 540 Euro. Wie viel Geld man erhält, hängt von bestimmten Faktoren ab, weiß RUHR24.
Regierungsinstitution | Bundesregierung |
Gründung | 15. September 1949 |
Sitz | Berlin |
Zweiter Heizkostenzuschuss 2022 kommt: Wer die finanzielle Unterstützung erhält
Wichtiger denn je scheint es zu sein, Heizkosten im Herbst und Winter durch einige Tipps zu sparen. Damit das Heizen der Zimmer bezahlbar bleibt, erhalten zahlreiche Menschen für die Zeit zwischen September und Dezember einen erneuten Zuschuss, der einmalig ausgezahlt wird. Aber nicht jeder bekommt diese Förderung.
Bereits im ersten Halbjahr 2022 gab es einen Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro für Personen mit geringem Einkommen. Nun folgt die nächste finanzielle Unterstützung. Davon profitieren beispielsweise Empfänger von Wohngeld. Aber auch Personen, die studieren oder eine Ausbildung machen, können sich Hoffnung machen.
Wichtig dabei ist, dass die Schüler, Studierenden oder Azubis BAföG oder eine ähnliche Förderung beziehen, die zwischen September und Dezember 2022 für mindestens einen Monat bewilligt wurde. Dazu zählen Personen, die einen „Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, eine „Berufsausbildungsbeihilfe“ erhalten oder „Ausbildungsgeld beziehen“, heißt es von der Bundesregierung (weitere News zu Lifehacks bei RUHR24).
Neuer Zuschuss für Heizkosten im Herbst und Winter 2022 kommt für viele Personen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, soll es 345 Euro als Heizkostenzuschuss geben, wie auch die Frankfurter Rundschau berichtet. Bei Wohngeldempfängern hängt die Höhe der Förderung zum Heizen von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. So erhält eine Person 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es nach Angaben der Bundesregierung 540 Euro. Für jede weitere Person soll es dann noch 100 Euro dazu geben.
So hoch ist der zweite Heizkostenzuschuss 2022:
- Studierende, Azubis, Schüler: 345 Euro
- Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeld: 415 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeld: 540 Euro
- Jede weitere Person im Haushalt: 100 Euro
Lästigen Papierkram können sich Verbraucher dabei sparen, denn der zweite Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden. „Der Zuschuss wird von Amtswegen ausgezahlt“, erklärt die Bundesregierung. Neben der Einmalzahlung will die Bundesregierung Personen mit geringem Einkommen noch auf anderem Wege dabei unterstützen, die Wohnung im Herbst und Winter richtig zu heizen.

Wohngeldreform geplant – Bundesregierung unterstützt Haushalte bei Heizkosten und Miete
Diese Maßnahmen sollen dann im Rahmen der Wohngeldreform dauerhaft gelten. Dazu gehört, dass sich die Höhe des Wohngeldes von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Durch die Wohngeldreform sollen zudem mehr Haushalte von der Förderung profitieren. Waren es bislang ungefähr 600.000 Haushalte, sollen es ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte sein.
Doch damit nicht genug: Mithilfe der Wohngeldreform will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Mietniveaus in den Regionen angepasst werden. Dafür sollen Gemeinden und Kreise zu den Mietstufen neu zugeordnet werden. Diese Einordnungen geben an, wie hoch die Mieten in den Kreisen und Städten im deutschlandweiten Vergleich liegen.
Dabei gibt Stufe 1 die vergleichsweise niedrigste Miete an, Stufe 7 die teuerste. Je höher der eigene Wohnort eingeordnet ist, desto höher ist der Anspruch auf Wohngeld. Daher bildet die Mietstufe die Grundlage zur Berechnung der finanziellen Unterstützung. Bis dies gilt, heißt es zunächst allerdings noch geduldig sein, bis die Wohngeldreform zu Beginn des neuen Jahres in Kraft tritt.