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Verkehrszeichen, die fast keiner kennt – Das bedeutet das „halbierte Auto“

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Von: Patryk Kubocz

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Immer wieder wird der Straßenverkehr um neue Schilder erweitert. Die neuen Verkehrszeichen sorgen schnell für Verwirrung. Was es mit dem „halbierten Auto“ auf sich hat.

Kassel – Mit jeder Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Verkehrsteilnehmer:innen auch mit neuen Verkehrsschildern rechnen. Welche Bedeutung die unbekannten und kryptischen Schilder haben? Das lässt sich oft nur nach intensiver Recherche in Erfahrung bringen. Doch was soll das Schild aussagen, das ein halbiertes Auto zeigt, um das sich vier Personen versammelt haben?

Was sich im ersten Moment wie ein bizarres Ritual aus einem Horrorfilm anhört, ist tatsächlich ein Straßenverkehrsschild. Beim geteilten Auto handelt es sich um ein Zusatzzeichen, das die StVO im Jahr 2020 eingeführt hat. Das Schild wird dabei unterhalb eines Parkschildes angebracht. Das Zusatzzeichen 1024-21 zeigt Parkplätze an, die ausschließlich von Carsharing-Fahrzeugen benutzt werden dürfen.

Das Carsharing Zusatzzeichen im Einsatz im Straßenverkehr
Mit ausreichendem Kontext ist das geteilte Auto leicht als Carsharing-Schild zu erkennen. (Symbolbild) © Stefan Sämmer/imago-images

Verkehrszeichen zeigt geteiltes Auto: Was passiert, wenn man den Carsharing-Parkplatz nutzt?

„Carsharing hat sich von den Großstädten aus immer weiter verbreitet und braucht deshalb zunehmend eine gut durchdachte Infrastruktur im öffentlichen Raum, um die reibungsfreie Nutzung zu ermöglichen“, schreiben die Experten des StVO auf ihrem Informationsportal zur Bedeutung des Zusatzzeichens. Um diese neue Form der Mobilität weiterhin zu unterstützen, müssen Autofahrer, die unbefugt die Carsharing-Parkplätze benutzen, mit einem Bußgeld rechnen.

ParkverstoßBußgeld
Im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten10 Euro
Näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt15 Euro
Im abso­luten oder einge­schränkten Halte­verbot25 Euro
Im Bereich einer scharfen Kurve35 Euro
Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 Euro
Quelle: bussgeldkatalog.org

Die Carsharing-Parkzone fällt dabei unter die gleiche Regelung wie ein Bereich, in dem ein eingeschränktes Halteverbot besteht. Bis zu drei Minuten darf der Fahrer mit seinem Fahrzeug an der Stelle halten. „Wer sein privates Auto in der Carsharing-Zone abstellt und dabei erwischt wird, zahlt 55 Euro für ein Knöllchen. Um möglichst viele Nutzer für das Carsharing zu gewinnen, muss es reibungslos ablaufen. Das erklärt die Höhe des Bußgeldes“, heißt es in der StVO. Ebenfalls ist es Kommunen und Städten erlaubt, Autos abzuschleppen, die die Parkzone ohne Befugnis benutzten. (Patryk Kubocz)

Der Soziologe Franz Grubauer hat die Idee, dass Autobesitzer in Darmstadt ihre Fahrzeuge an Autowerkstätten verkaufen, die ein erschwingliches Carsharing organisieren.

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