Pflegegrad beantragen: Was Sie dabei beachten sollten
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt von der Pflegekasse unterstützende Leistungen. So stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad und Pflegegeld.
Frankfurt – Wenn ein Mensch seinen Alltag nicht mehr allein bestreiten kann, braucht er Unterstützung. Egal, ob das Alter, ein Unfall oder eine chronische Erkrankung der Grund ist. Diese Unterstützung kann in Form von pflegenden Angehörigen oder durch Pflegekräfte oder den Umzug in ein Pflegeheim übernommen werden. Egal, welche Option – oft sind hohe Kosten mit dieser Lebensumstellung verbunden. Deswegen ist es möglich bei der Pflegeklasse einen Pflegegrad und damit einhergehende unterstützende Leistungen zu beantragen. So funktioniert es.
Schritt 1: Pflegegrad beantragen
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse gestellt werden, bei der die betroffene Person versichert ist. Das kann ganz formlos per Telefon, Brief oder E-Mail passieren. Es genügt mitzuteilen, dass Sie Leistungen der Pflegekasse und einen Pflegegrad beantragen möchten. Je früher der Antrag gestellt wird, umso besser. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
Schritt 2: Antragsformular von der Pflegekasse ausfüllen
Die Krankenkasse leitet den Antrag zur zugehörigen Pflegekasse weiter, die Betroffenen daraufhin ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen schickt. Darin können Pflegebedürftige oder ihre bevollmächtigten Angehörigen angeben, welche Leistungen genau beantragt werden sollen und ob Pflege zu Hause, durch einen ambulanten Pflegedienst oder im Heim benötigt wird. Das Ausfüllen des Antrags ist teilweise kompliziert, teilt verbraucherzentrale.de mit. Sich bei der Pflegekasse oder bei Beratungsstellen Hilfe beim Ausfüllen des Formulars zu holen, ist eine sichere Bank. Schnell unterlaufen Fehler, die folgenschwer sein können und der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wird.
Schritt 3: Nach dem Antrag auf Pflegegrad: In Gutachten wird Gesundheitszustand geprüft
Sobald der Antrag gestellt wurde, gibt die Pflegekasse ein Gutachten in Auftrag. Bei diesem wird die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers geprüft. Das erfolgt bei einem Hausbesuch. Sechs Bereiche des alltäglichen Lebens werden dabei unter die Lupe genommen. Laut dem pflegeberatung.de gehören dazu:
- Mobilität und körperliche Beweglichkeit
- Kognitive und kommunikative Fähigkeit
- Motorik und Psyche
- Fähigkeit zur Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Alltag und die Möglichkeit zum Pflegen sozialer Kontakte
Durch das Gutachten wird der Pflegegrad ermittelt. Die Pflegekasse trifft dann die Entscheidung über den Pflegegrad und erlässt den Bescheid.
Voraussetzung für Pflegegrad: Was muss beim Antrag vorliegen und wie hoch ist das Pflegegeld?
Um einen Pflegegrad zu bekommen, müssen laut verbraucherzentrale.de zwei Gegebenheiten vorliegen. Erstens muss die betroffene Person auch wirklich pflegebedürftig sein, sonst wird das Gutachten zu seinen oder ihren Ungunsten ausfallen. Und zweitens muss sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahren lang in die Krankenkasse eingezahlt oder familienversichert gewesen sein.

Schritt 4: Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad
Wenn diese Bedingungen gegeben sind, bekommen Pflegebedürftige einen Pflegegrad von 1 bis 5, je nach Schwere der Einschränkung im Alltag. Laut pflege.de werden beim Gutachten Punkte vergeben, die den Grad bestimmen. Mindestens 12,5 Punkte braucht man für Pflegegrad 1, 27 Punkte für Pflegegrad 2, 47,5 Punkte für Pflegegrad 3, 70 Punkte für Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten hat man den höchsten Grad, nämlich Pflegegrad 5.
Allein beim Pflegegeld und anderen Leistungen macht diese Staffelung einen großen Unterschied, was hilfreich sein kann, wenn zum Beispiel die Altersvorsorge nicht für das Pflegeheim oder eine häusliche Betreuung reicht. Der Anspruch auf Pflegegeld für die häusliche Pflege pro Monat liegt laut pflege.de für 2022 zum Beispiel zwischen 316 Euro für Pflegegrad 2 und 901 Euro für Pflegegrad 5. Beim Pflegegrad 1 steht kein Pflegegeld zu.
Pflegegrad | Pflegegeld für Pflege zu Hause (Stand 2022) |
2 | 316 Euro |
3 | 545 Euro |
4 | 728 Euro |
5 | 901 Euro |
Auch der Anspruch auf den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen, Betreuungskosten, Kurzzeitpflege, Nachtpflege und andere Leistungen erhöht sich mit dem Pflegegrad. Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, können Pflegebedürftige Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist auch gegen den ermittelten Pflegegrad innerhalb von einer bestimmten Frist – in der Regel von vier Wochen – möglich. Eine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden. Nach dem Widerspruch wird ein Zweitgutachten erstellt. Sollte dann am Ende des Verfahrens der Antrag in einem Widerspruchsbescheid abgelehnt werden, steht der Weg zu Sozialgericht offen.