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Bürgergeld bei Pflegegrad oft ausgeschlossen: Welche Sozialhilfeleistungen Sie aber beantragen können

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Von: Robin Dittrich

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Bürgergeld gilt in Deutschland nur für erwerbsfähige Menschen. Wer einen Pflegegrad erhält, ist nur selten erwerbsfähig. Dann greifen andere Sozialhilfeleistungen.

Frankfurt – Das Bürgergeld ersetzte zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Von Menschen mit einem Pflegegrad kann das Bürgergeld in der Regel nicht bezogen werden. Die können dann andere Sozialhilfeleistungen beantragen.

Aufteilung der Pflegebedürftigen nach Pflegegrad (Stand 2021):

PflegegradAnteil an Pflegebedürftigen
113,4 Prozent
240,8 Prozent
328,5 Prozent
412,3 Prozent
54,9 Prozent

Ab einem bestimmten Pflegegrad wird Bürgergeld ausgeschlossen

Der Erhalt des Bürgergeldes ist trotz eines Pflegegrades nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Anspruch darauf kann bis zu einem Pflegegrad von 3 bestehen. Pflegegrad 3 erhalten Menschen, die schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Wer einen Pflegegrad von 4 oder 5 erhält, kann in der Regel nicht mehr selbst für sich sorgen und braucht eine spezielle Versorgung. Die Einschränkungen können von Mobilität, über kommunikative Fähigkeiten bishin zur allgemeinen Gestaltung des Alltags reichen.

Wer einen Pflegegrad erhält, hat nur selten einen zusätzlichen Anspruch auf Bürgergeld.
Wer einen Pflegegrad erhält, hat nur selten einen zusätzlichen Anspruch auf Bürgergeld. © Kaspar Ravlo/Imago (Symbolbild)

Da Menschen ab einem Pflegegrad von 4 nicht mehr als erwerbstätig gelten, können sie kein Bürgergeld beantragen. Darunter ist ein Antrag durchaus erfolgversprechend, wenn Pflegebedürftige mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können. Oftmals wird der Pflegegrad zu niedrig eingestuft und sollte geprüft werden. Unter Umständen können sogar Pflegegeld und Bürgergeld erhalten werden. Das erhaltene Bürgergeld wird nicht um das Pflegegeld gemindert, weil beide unterschiedliche Bedarfe abdecken.

Diese Sozialhilfeleistungen können Menschen mit Pflegegrad beantragen, wenn es kein Bürgergeld gibt

Können Menschen keine drei Stunden pro Tag arbeiten, kommen für sie eher andere Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII in Betracht. Anspruch darauf haben „Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Wer keinen Anspruch auf Bürgergeld aufgrund einer Erwerbsminderung hat, kann in vielen Fällen eine Grundsicherung beantragen. Anspruch darauf haben bedürftige Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Die Faustregel der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“

Wenn bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten wird, besteht der zusätzliche Anspruch auf Grundsicherung nur, wenn die Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird. Beantragt werden kann auch eine Hilfe zur Pflege. Das ist der Fall, wenn Menschen pflegebedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Pflegeversicherung haben. Das trifft zu, wenn Personen nicht pflegeversichert sind oder nur für weniger als sechs Monate einen Pflegebedarf haben.

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