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Von Krankenkassen bis zur Energiepauschale: Das ändert sich im März

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Von: Karolin Schäfer

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Zum Monatswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen, die auch Renten-Beziehende und Studierende betreffen. Was ab März 2023 gilt, lesen Sie hier.

Frankfurt – Der neue Monat steht vor der Tür: Damit treten zum 1. März in Deutschland neue Änderungen im Kraft. Diese betreffen vor allem den Geldbeutel von Verbraucher:innen. So sollen beispielsweise die Energiepreisbremsen Bürger:innen entlasten.

Studierende können sich auf die Energiepreispauschale freuen, für Krankenversicherungen wird es allerdings teurer. Im Überblick, was Sie jetzt wissen müssen.

Änderungen im März: Strom, Gas, Fernwärme – Energiepreisbremsen greifen

Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Lebenshaltungskosten, unter anderem für Energie, enorm gestiegen. Nun greifen im neuen Monat die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher:innen von Gas, Strom und Fernwärme. Diese werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar berechnet.

Die Stromkosten werden auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, die Gaskosten auf 12 Cent, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent orientieren sich am Tarif des Versorgers. Tun müssen Verbraucher:innen dafür nichts. Die Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung. Allerdings bat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angesichts der komplexen Regelungen um Geduld.

Änderungen im März: Energiepauschale für Studierende

Auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler können aufatmen. Denn: Ab dem 15. März soll die lang ersehnte Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragt werden können. Dafür benötigen die rund 3,5 Millionen Berechtigten ein sogenanntes BundID-Konto zur Identifizierung. Berechtigt sind alle, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren.

Die Anzeige einer Gasuhr in einem Privathaus. Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme.
Die Anzeige einer Gasuhr in einem Privathaus. Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme. © Bernd Weißbrod/dpa

Besteuert wird die Einmalzahlung nicht. Wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto der Antragsteller:innen landet, ist bislang aber noch unklar. Zumindest soll die Auszahlung „schnellstmöglich starten“, hieß es seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Das ändert sich im März für Verbraucherinnen und Verbraucher: Neue Kennzeichen und Leitzinsen

Mofas, Mopeds und E-Roller dürfen ab dem 1. März nur noch mit schwarzen Kennzeichen unterwegs sein. Dieses gibt an, dass der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Die Kennzeichen sind bei den Versicherern erhältlich und wechseln jährlich zwischen schwarz, grün und blau.

Auch bei den Leitzinsen tut sich was. Zwar tagt der Rat der Europäischen Zentralbank erst am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung. Es gilt jedoch als ausgemacht, dass die Leitzinsen mit Blick auf die Inflation erneut erhöht werden, informierte die dpa. In der Regel bedeutet das für Verbraucher:innen teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.

Änderungen im März: Für Renten-Beziehende wird Krankenkassen-Beitrag teurer

Zum Jahreswechsel 2023 haben zahlreiche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das spüren ab März auch Millionen Rentner:innen. Die verspätete Erhöhung ist gesetzlich so geregelt. Viele dürften die Erhöhung aber erst auf dem Konto bemerken, da die Informationspflicht der Krankenkassen vorübergehend aufgehoben wurde, teilte die Deutsche Rentenversicherung mit. Der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte von der Rentenversicherung gezahlt. Betroffen sind unter anderem die Versicherten dieser Krankenkassen:

Klimafreundliche Neubauten sollen künftig über zinsgünstige KfW-Kredite gefördert werden. Ab dem 1. März können Anträge gestellt werden. Die Bundesregierung hatte dafür neue Richtlinien erarbeitet. Nachhaltige Wohngebäude können über verbilligte Kredite bis zu 150.000 Euro Förderung pro Wohnung erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen verschärft. So sind beispielsweise Gas, Öl oder Biomasse als Heizquelle nicht mehr gestattet, berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger. (kas/dpa)

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