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Neues Heiz-Gesetz: Welche Heizung darf ab 2024 in mein Haus?

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Von: Ulrike Hagen

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Nach den Plänen des neuen Heiz-Gesetzes werden ab 2024 reine Öl- oder Gasheizungen verboten sein. Welche Alternativen dürfen Eigentümer:innen dann noch einbauen?

Frankfurt/Berlin – Bundestag und Bundesrat muss es noch passieren, das umstrittene Heizungsgesetz. Unter anderem steht zur Debatte, dass der Start des Gesetzes von 2024 auf 2027 verschoben werden soll. Doch es ist absehbar, dass auf lange Sicht das Aus für Öl- und Gasheizungen kommen wird. Das geplante Verbot bedeutet nicht, dass intakte Heizungen ausgebaut werden müssen. Doch das Heizen mit Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein im Gesetzesentwurf. Welche Varianten werden also zukünftig für Eigentümer:innen als Alternative zur Gasheizung zulässig sein?

Wärmepumpe, Erdgasheizung und Pellets
Wärmepumpe, Gas oder Pellets? Heizen kann man auf verschiedenen Wegen. Ab 2024 soll es aber Einschränkungen geben. © Montage IPPEN.MEDIA/Jan Woitas/Daniel Reinhardt/Boris Roessler/dpa

Neues Heiz-Gesetz: Welche Heizung darf ab 2024 in mein Haus?

Über kurz oder lang werden in Deutschland viele Eigentümer:innen von konventionellen Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, Abschied nehmen müssen. Unabhängig davon, ob diese sich für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder andere Alternativen entscheiden. Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe aufgehoben wurden, bleibt der Kernbestandteil bestehen: Gemäß dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Habecks Heizgesetz: Diese Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt

Seitdem der Gesetzentwurf mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 bekannt wurde, kursieren Gerüchte, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ausgetauscht werden müssen. Das stimmt jedoch nicht. Solange die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, sind Eigentümer:innen auch nach 2024 nicht verpflichtet, aktiv zu werden. Selbst im Falle eines Reparaturbedarfs darf die alte Heizung wieder instand gesetzt werden.

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieht lediglich vor, dass ab 2024 bei neu errichteten Gebäuden sicherzustellen ist, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Eigentümer:innen bleibt jedoch die Möglichkeit offen, individuelle Lösungen umzusetzen. Sie können entweder den Anteil der erneuerbaren Energien (mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder aus verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen wählen, um die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung zu erfüllen. Es gibt zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen, diese sind:

In Bestandsgebäuden stehen darüber hinaus folgende Systeme zur Auswahl:

Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen

Allein 2022 wurden mehr als 600.000 Gasheizungen verkauft. „Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent grüne Gase, zum Beispiel Biomethan, oder grüne Öle beziehen“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dies sei Teil des Gesetzesentwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ausnahmen sind für sogenannte „H2-Ready“ Gasheizungen geplant. Diese Systeme sind derzeit in der Lage, Erdgas zu verbrennen, sollen aber zukünftig auch reinen Wasserstoff nutzen können.

Des Weiteren können Gas- oder Ölheizungen installiert werden, die in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungssystemen funktionieren. Zum Beispiel kann eine Wärmepumpe, die allein möglicherweise nicht ausreicht, um den Wärmebedarf im Winter vollständig zu decken, durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden. Dieser wird dann jedoch nur an besonders kalten Tagen eingesetzt, um den Wärmebedarf sicherzustellen.

Höchstlaufzeit für alte Öl- oder Gasheizungen im geplanten Heiz-Gesetz festgelegt

Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Diese Regelung bleibt unverändert im bisherigen Gesetz, einschließlich der Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind beispielsweise von dieser Austauschpflicht ausgenommen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dennoch: Heizkessel dürfen nach dem Entwurf nur noch bis zum Jahr 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die noch arbeitenden Gasheizungen zu 100 Prozent mit erneuerbaren Gasen betrieben werden.

Verbraucher zur Umstellung auf Erneuerbare Energien zu bewegen, bleibt also das angestrebte Ziel. Studien haben gezeigt, dass ein solcher Wechsel für Verbraucher mit höheren Anschaffungs- und Installationskosten im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen mit sich bringt. Auf lange Sicht aber können die klimafreundlichen Systeme deutlich kostengünstiger betrieben werden als fossile Heizsysteme und vor allem als das Heizen mit Wasserstoff.

Expert:innen beraten beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen mit Erneuerbaren Energien

Es ist ratsam, dass Eigentümer:innen sich von Energie-Expert:innen beraten lassen, um die geeignetste und effizienteste Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für ihr Gebäude zu ermitteln. Diese Fachleute können die Heizlast, die durch Habecks Pläne zur entscheidenden Größe wird, eines Gebäudes berechnen und Empfehlungen für die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder andere umweltfreundliche Alternativen geben.

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