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Rundfunkbeitrag: Legal von den GEZ-Gebühren befreien?

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Von: Ulrike Hagen

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Viele Menschen nervt die Nachfolgeabgabe der GEZ. Darum stellt sich immer wieder die Frage, ob man mit rechtlichen Schritten dem Rundfunkbeitrag entgehen kann.

Hamburg – In Deutschland sind alle Haushalte gesetzlich dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Nun sind auch noch Geheimpläne durchgesickert, nach denen die GEZ den Rundfunkbeitrag drastisch anheben möchte. Das halten viele Verbraucher:innen für eine weitere Zumutung. Und möchten sich gegen den Nachfolger der GEZ – den Rundfunkbeitrag – zur Wehr setzen. Doch kann man sich überhaupt rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag durchsetzen?

Rundfunkbeitrag
Kosten18,36 Euro pro Monat
ZahlungsrhythmusAlle drei Monate, halbjährlich oder jährlich.
BefreiungFür Empfänger von Sozialleistungen, Auszubildende, Blinde, Pflegebedürftige.

Beitragsservice: Ist die GEZ überhaupt rechtens?

Schon seit Januar 2013 muss der einheitliche Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice entrichtet werden. Dieses Geld fließt an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die verpflichtenden Zahlungen sorgen jedoch für Unmut. Neueste Umfragen ergaben, dass viele Deutsche den Rundfunkbeitrag viel zu hoch finden, 35 Prozent würden am liebsten gar keinen Beitrag mehr zahlen.

Einige GEZ-Gegner versuchen darum, mit verschiedenen Strategien den Beitragsservice zu nerven. Doch die Zahlungspflicht ist in Paragraf 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gesetzlich verankert. Und auch die GEZ hat fiese Maschen, die Sie kennen sollten.

Kann man sich verweigern, den Rundfunkbeitrag der GEZ zu bezahlen?

Gewisse Taktiken taugen in der Regel also höchstens, um die Zahlung hinauszuzögern. Im Zweifel wird es einfach nur teurer. Es gibt in Deutschland zwar grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Rundfunkgebühren Widerspruch einzulegen. Wer jedoch die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert oder über einen längeren Zeitraum einfach nicht zahlt, dem drohen Geldstrafen oder sogar Haft, für ausstehende GEZ-Gebühren. Ein Mann in Münster wurde zu einer Haftstrafe verdonnert, weil er sich aus Protest geweigert hatte, Rundfunkbeiträge zu zahlen – und den Gläubigern, in diesem Fall dem Beitragsservice, jegliche Auskunft über sein Vermögen verweigerte.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert. Hierzu zählen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Vergleich zu ZDF und Deutschlandradio hat die ARD neun Landesrundfunkanstalten, die verschiedene TV- und Radioangebote produzieren.

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 fällig und ging aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ-Gebühr) hervor. Die GEZ war bis zum Ende des Jahres 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig. Seit 2013 ist es der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. 

Wie wehre ich mich gegen die GEZ? Rechtliche Möglichkeiten im Überblick

Wer also die Anschreiben des Beitragsservice, dem Nachfolger der GEZ, einfach ignoriert, kann damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt. Doch nach Erhalt eines Zahlungsbescheids hat jeder Empfänger und jede Empfängerin in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Es ist allerdings wichtig, die Ländergesetze zu beachten. In einigen Bundesländern ist es möglich, direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass die Erfolgsaussichten bei einer Klage eher gering sind, berichtet juraforum.de.

Symbolbild Rundfunkbeitrag: Nahaufnahme von einem Überweisungsträger, Eurobanknoten und Euromünzen *** Symbolic image br
Jeder Haushalt ist gesetzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch kann man sich gegen den Nachfolger der GEZ auch rechtlich zur Wehr setzen? © Imago / U. J. Alexander

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Rundfunkbeitrag: Wann lohnt sich eine Klage gegen den Beitragsservice der GEZ?

Eine Klage kann nur erfolgreich sein, wenn sie sich gegen einen falschen Bescheid richtet, erklärt das Rechtsportal weiter. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der/die Empfänger:in des Bescheides bereits verstorben ist oder nicht in der betreffenden Wohnung lebt oder gelebt hat.

Falls der Rundfunkbeitrag unnötig gezahlt wurde, sollte innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren bei der GEZ eingelegt werden. Das gilt beispielsweise, wenn bereits ein anderes Haushaltsmitglied den Beitrag entrichtet hat, oder die Höhe der Gebühr falsch berechnet wurde.

Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag der GEZ: Wann ein Haftantritt drohen kann

Wird der Widerspruch jedoch abgelehnt, und der geforderte Beitrag wird nicht durch Ratenzahlung, Stundung oder Vergleich an die GEZ beziehungsweise den Beitragsservice gezahlt, wird die Zahlung eingefordert. Dann kann es zu einer Vollstreckung kommen, die die Lohn- oder Gehaltspfändung oder die Pfändung des Kontos bedeuten kann.

Ist die Zahlungsverweigerung der Rundfunkgebühren eine Straftat?

Die Zahlungsverweigerung der Rundfunkgebühren an sich stellt noch keine Straftat dar, sodass diesbezüglich „keine Repressalien zu erwarten sind“, erläutert juraforum.de. Doch eine hoch verschuldete Person, die ihren Gläubiger:innen keine Vermögensauskünfte gibt, hat durchaus strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten.

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Keine Rundfunkgebühren der GEZ zahlen: Befreiung von Beitrag möglich

Ein besserer und stressfreierer Weg, die Zahlungen zu umgehen oder mindestens zu verringern, ist ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, auf die einige Rentner:innen Anspruch haben, oder auf Ermäßigung bei der GEZ. Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Sozialleistungsempfänger können sich unter Umständen von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Den Antrag kann jeder online oder bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden stellen.

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