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GEZ-Gebühren: Wann ist der Rundfunkbeitrag 2023 fällig?

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Von: Carolin Gehrmann

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Haben Sie den Rundfunkbeitrag schon bezahlt? Nicht für jeden ist die Gebühr jetzt schon fällig. Es gibt drei unterschiedliche Zahlungsrhythmen.

Hamburg – Der Rundfunkbeitrag dient auch 2023 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dabei gilt: Pro Haushalt wird ein Beitrag in Höhe von derzeit monatlich 18,36 Euro gezahlt, um das Fernseh- und Radioangebot der verschiedenen Sender in Anspruch nehmen zu können. Anders als beim Vorgänger, der sogenannten „GEZ-Gebühr“, spielt dabei keine Rolle, wie viele Geräte sich in dem Haus oder der Wohnung befinden. Wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben, erhöht sich der Rundfunkbeitrag nicht.

Rundfunkbeitrag 2023: Wer sich weigert zu zahlen, dem drohen empfindliche Strafen

Für die Zahlung der Gebühr für das Jahr 2023 hat man verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Dabei ist wichtig zu wissen, dass man zur Zahlung nicht extra aufgefordert wird, sondern diese selbständig zu entrichten hat. Nach Fälligkeit darf man mit dem Beitrag aber nicht lange in Verzug sein. Bei konsequenter Weigerung, die Gebühr zu bezahlen, kann im schlimmsten Fall sogar eine Geldstrafe oder Gefängnis drohen. Aber wann ist der Beitrag für das Rundfunkjahr 2023 eigentlich fällig?

Die Fälligkeit der Rundfunkgebühr ist abhängig von dem Zahlungsrhythmus, den man gewählt hat. Nach Fälligkeit der Zahlung hat man vier Wochen Zeit, um den Beitrag zu bezahlen. Dabei stehen Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Eine monatliche Zahlung ist allerdings eigentlich nicht vorgesehen.

Früher GEZ, jetzt Rundfunkbeitrag: Fälligkeit abhängig von gewähltem Zahlungsrhythmus

Stattdessen kann man sich entscheiden, ob man in der Mitte von drei Monaten zahlen möchte oder jeweils zum ersten eines Quartals. Dann sind jeweils 55,08 Euro für drei Monate fällig. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags alle drei Monate ist in der Regel der übliche Weg. Man kann allerdings auch halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halb­jahres für sechs Monate jeweils 110,16 Euro zahlen oder jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres 220,32 Euro für das gesamte Jahr.

Aus folgenden Zahlungsmöglichkeiten für die GEZ kann man wählen:

Wer die Gebühr monatlich bezahlen möchte, kann dies per Überweisung auf das entsprechende Konto tun, läuft aber Gefahr, mit seinem Beitragskonto in Verzug zu geraten. Denn zur Mitte des Quartals sind dann noch nicht die geforderten 55,08 Euro eingegangen, sondern stattdessen erst ein Betrag von 36,72 Euro. Dieser Umstand kann abgemahnt werden.

Im Grunde hat man aber auch bei monatlicher Zahlung nichts zu befürchten, denn erst, wenn man über vier Wochen in Säumnis ist, kann man dafür auch belangt werden. Ehe es so weit ist, ist bei pünktlicher monatlicher Zahlung der nächste Monatsbeitrag bereits eingegangen.

GEZ: Rundfunk-Gebühr ist grundsätzlich vier Wochen nach Fälligkeit zu zahlen

Die Gebühr für das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss grundsätzlich bargeldlos gezahlt werden. Für Per­so­nen, die nach­weis­lich kei­nen Zu­gang zu einem Giro­konto haben, gilt das allerdings nicht. Sie dürfen den Beitrag auch in bar entrichten, wie auf der Webseite des Beitragsservices erklärt wird. Alle anderen haben die Wahl, entweder am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen oder die Gebühr unter Angabe ihrer Beitragsnummer zu überweisen.

Ein Brief vom Beitragsservice des Rundfunkbeitrags liegt auf einem Überweisungsschein.
Wer den Rundfunkbeitrag selbst überweist, sollte darauf achten, nicht in Verzug zu geraten. © Alexander Ließ via www.imago-images.de

Bestimmte Verbraucher können eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr beantragen

Der Vorteil beim Lastschriftverfahren ist, dass man es nicht vergessen kann, die Gebühr zu bezahlen und so auch nicht in Verzug gerät. Einen gesonderten Bescheid muss der Beitragsservice dafür nicht verschicken. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, droht Verbrauchern ein Festsetzungsbescheid. Damit wird dann ein Säumnis­zuschlag von einem Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Wer die Gebühr nicht auf einmal zahlen kann, der hat auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr kann ebenfalls beantragt werden. Das gilt für Menschen mit Behinderung sowie Empfänger von Sozialleistungen. In einigen Fällen und mit entsprechenden Nachweisen kann man sich sogar komplett von der Gebühr befreien lassen. (Carolin Gehrmann)

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