Gaspreisbremse falsch berechnet? Wie Sie Ihre Entlastung prüfen
Im März kommen die Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse. Doch Sie sollten darauf achten, dass der Betrag richtig berechnet wurde.
Frankfurt – Um den steigenden Preisen aufgrund der Energie-Krise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bereits mehrere Entlastungspakete für die Bevölkerung beschlossen. Teil des letzten Pakets sind die Strom- und Gaspreisbremse. Auch wenn sie erst zum ersten März umgesetzt wird, sollten die Bürgerinnen und Bürger rückwirkend schon zum Januar von der Entlastung profitieren.
Das bedeutet, im März bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher die Entlastung für drei Monate, der Betrag wird vom Abschlag des Energieversorgers abgezogen. Um sicherzustellen, dass man vollständig entlastet wurde, sollte man die diesbezüglichen Schreiben der Energieversorger genau prüfen. In der Regel besteht ein Vertrag mit dem Vermieter und dem Energieversorger, dementsprechend werden Informationen über Entlastungen auch an den Vermieter gesendet. Dieser muss seinen Mietern jedoch die Höhe der Entlastung mitteilen, berichtet der Sozialverband Deutschland VdK.
So prüfen Sie, ob die Gaspreisbremse falsch berechnet wurde
Um zu prüfen, ob die Entlastungen für Gas und Strom richtig berechnet wurden, sind folgende Werte wichtig:
- Der aktuelle Strom- und Gasverbrauch
- Der Strom- und Gasverbrauch des Vorjahres
- Die Gaspreisbremse deckelt den Preis pro Kilowattstunde auf 12 Cent
- Mit der Strompreisbremse wird der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt
Die Entlastungen orientieren sich an einem geschätzten Verbrauch, deshalb sollte dieser überprüft werden. Hierfür orientiert man sich am Wert des letzten Jahres. Für 80 Prozent des Verbrauches aus dem Vorjahr gelten dann die gedeckelten Preise.
Um zu berechnen, wie hoch die Entlastung ausfällt, multipliziert man 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit den Preisen der Strom- und Gaspreisbremse. Für den restlichen Verbrauch muss der aktuelle Arbeitspreis gezahlt werden. Die Bundesregierung bietet auf ihrer Website einen Gaskostenrechner an, mit dem die möglichen Einsparungen berechnet werden können.

Gaspreisbremse prüfen – weitere Entlastungen für die Bevölkerung
Die Strom- und Gaspreisbremse ist nicht die einzige Entlastung, die von der Regierung beschlossen wurde. Teil des Paktes sind auch ein zweiter Heizkostenzuschlag in Form einer Einmalzahlung und die Umsetzung des Bürgergeldes, von dem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger profitieren sollen.
In den zuletzt beschlossenen Entlastungen wurden auch erstmals Studierende berücksichtigt, die ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten sollen. Nachdem lange unklar war, wann die 200 Euro an Studierende ausgezahlt werden, steht jetzt zumindest ein Datum fest, ab wann man die Entlastung beantragen kann. (kiba)