Verschuldung hinterlassen: Wer zahlt Schulden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Besteht ein Nachlass nur aus Schulden, können Erbende diesen ausschlagen. Dann zahlt der Staat. Angehörigen bleiben dann aber auch keine Erinnerungsstücke.
Frankfurt – Wenn ein geliebter Mensch stirbt, möchten sich die wenigsten mit dem Thema Geld und Finanzen auseinandersetzen. Geht es dann um das Erbe und Regeln der Erbschaftssteuer, bleibt das aber meist nicht aus. Vor allem, wenn die verstorbene Person Schulden hatte, kommen auf die Erbenden schwierige Entscheidungen zu. In Deutschland ist es Erbenden erlaubt, das Erbe auch auszuschlagen, wenn der oder die Erblasser:in nichts als Schulen hinterlassen hat. Wie das funktioniert und wer dann zahlen muss.
Nur Schulden hinterlassen: Wann Sie ein Erbe ausschlagen sollten
In Deutschland sind Erbende nicht dazu verpflichtet, ein Erbe anzutreten. Das schützt Hinterbliebene davor, im Falle einer Schulden-Erbschaft mit ihrem eigenen Privatvermögen haften zu müssen. Wenn die Schulden des oder der Verstorbenen gering genug waren, dass die Angehörigen sie begleichen können, kann das Erbe freiwillig angenommen werden.
Es gibt laut finanztip.de aber auch Situationen, in denen Sie ein Erbe ausschlagen sollten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schulden so hoch sind, dass das Erbe für die Angehörigen den finanziellen Ruin bedeuten würde. Auch die Erbschaft einer Immobilie sollten Erbende genauestens überdenken. Wenn das Haus durch Renovierungen oder einen möglichen Abriss mehr kosten würde als es Geld einbringt, kann auch das zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Für die Entscheidung, ob Sie ein Erbe ausschlagen wollen oder nicht, haben Sie sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit. Ein Testament kann übrigens auch angefochten werden, wenn der oder die Verstorbene durch Demenz nicht mehr testierfähig war.
Bei Erbausschlagung zahlt der Staat: Was das für die Angehörigen bedeutet
Sollten sich die Erbenden dazu entscheiden, das Erbe auszuschlagen, hat das Folgen für alle Beteiligten. Dann tritt der Staat die Rechtsnachfolge an und übernimmt die Erbschaft. Das bedeutet, dass der Staat die Schulden begleicht, aber auch alles andere bekommt, was der oder die Erblassende noch zu vererben hatte.
Für Angehörige bedeutet das laut dem Beraterportal für Vorsorge und Bestattungen, november.de, aber auch, dass sie keine Erinnerungsstücke behalten dürfen. Wer ein Erbe ausschlägt, ist demnach nicht dazu berechtigt, etwas aus dem Nachlass zu entnehmen. Auch die Haushaltsauflösung übernimmt dann der Staat. Wenn Angehörige schon vorher Teile des Nachlasses in ihren Besitz genommen haben - zum Beispiel Schmuck, ein Auto oder andere Gegenstände - müssen sie diese wieder zurückgeben.
Beerdigungskosten: Wer zahlt, wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen
Per Gesetz sind die Erbenden dazu verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu zahlen (§ 1968 BGB). Schlagen sie den Nachlass aus, bedeutet das aber nicht, dass automatisch der Staat zahlt. Zunächst werden dann die nächsten Angehörigen in die Pflicht genommen.
Wenn nicht alle Erbenden das Erbe ausschlagen, muss der oder die verbleibende Erbende die Kosten für die Bestattung alleine tragen. Sind die Kosten unzumutbar oder von den Angehörigen wegen der eigenen finanziellen Lage schlichtweg nicht bezahlbar, kann laut bestattungen.de ein Antrag auf eine Sozialbestattung beim Sozialamt gestellt werden, das dann die Kosten übernimmt.