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Energiekosten herausfinden: Online-Rechner berechnet Entlastungen

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Von: Robin Dittrich

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Auch im Jahr 2023 haben Menschen in Deutschland mit hohen Energiekosten zu kämpfen. Mit einem Onlinerechner können Sie mögliche Entlastungen errechnen.

Berlin – Infolge des Krieges in der Ukraine stiegen die Energiepreise in Deutschland stark an. Dazu zählen Gas- und Strompreise, aber auch die Kosten für Öl, Holzpellets und Kohle. Verbraucher*innen haben jedoch oftmals Anspruch auf Entlastungen. Hier erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen aus den Härtefallhilfen zusteht.

Entlastungen für Energiekosten – so viel Geld gibt es

Entlastungen können Menschen in Deutschland im Jahr 2023 dringend gebrauchen. Die Preise für Lebensmittel sind teils so hoch wie nie: Unter anderem kosteten Gurken zwischenzeitlich über drei Euro, das Kilo Tomaten teils sogar noch deutlich mehr. Auch die Preise für Energie stehen dem in nichts nach. Eine Kilowattstunde Gas kostet laut des Vergleichsportals Verivox im April 2023 10 Cent, eine Kilowattstunde Strom fast 33 Cent. Um Verbraucher zu entlasten, führte die Bundesregierungen Preisbremsen für Energie ein.

Wer 2022 zu viel für Öl, Flüssiggas und Holzpellets gezahlt hat, kann bald Entlastungen beantragen.
Wer 2022 zu viel für Öl, Flüssiggas und Holzpellets gezahlt hat, kann bald Entlastungen beantragen. © Christian Ohde/Imago (Symbolbild)

Problematisch ist, dass die Energieversorger die sinkenden Preise am Weltmarkt oft nicht an Verbraucher*innen weitergeben. Um weiter Geld zu sparen oder sogar eine Erstattung zu erhalten, sollten die Energierechnungen des Jahres 2022 überprüft werden. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte, kann ebenfalls eine Erstattung beantragt werden, wer im Jahr 2022 mindestens einmal Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz zu hohen Preisen eingekauft hat. Wer deutlich zu viel gezahlt hat, kann sogar bis zu 2000 Euro pro Haushalt wiederbekommen.

Zu hohe Energiekosten 2022 – so erhalten Sie die Entlastung

Mit der Entlastung will die Bundesregierung auch Haushalte unterstützen, die nicht von den Strom- und Gaspreisbremsen profitieren. 1,8 Milliarden Euro werden dafür bereitgestellt. Entschädigt werden Haushalte, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets und Co. sich 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelten. Aus dem Jahr 2021 brauchen keine Rechnungen gesucht werden, dafür wird der Durchschnittswert in Betracht gezogen, der sogenannte Referenzwert. Wie auch bei den Preisbremsen für Gas und Strom werden „80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger erstattet“, schreibt die das BMWK.

Um die Entschädigung zu erhalten, sollten zunächst alle Rechnungen der in der Tabelle aufgezählten Energieträger vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 herausgesucht werden. Entscheidend ist bei der möglichen Erstattung zunächst das Lieferdatum und nicht das Bestelldatum, die jeweiligen Bundesländer können jedoch Ausnahmen machen. Vergleichen Sie die Preise auf Ihren Rechnungen mit den Referenzpreisen aus 2021. Haben Sie 2022 doppelt so viel bezahlt, sollte die Entlastung beantragt werden. Das sind die Referenzpreise für die Energieträger:

Mit dem Rechner der Verbraucherzentrale können Sie schon vor Abgabe des Antrags berechnen, wie viel Geld zurückerhalten werden kann. Aktuell kann der Antrag noch nicht gestellt werden. „Die Freischaltung der Antragstellung bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen. Die Bundesländer informieren dazu“, schreibt das BMWK. Der Mindestbetrag für eine mögliche Auszahlung liegt bei 100 Euro. Wann die Härtefallhilfen kommen sollen, steht bislang noch nicht fest. (Robin Dittrich)

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