Energiepauschale nachträglich beantragen: So kommen Sie jetzt noch an Ihr Geld
Bei vielen Menschen landete die Energiepauschale ohne jeglichen Aufwand bereits 2022 auf dem Konto. Andere warten noch immer auf eine Auszahlung. So kommen Sie an das Geld.
Frankfurt – Inflation, Energiekrise, steigende Preise: Die Lebenshaltungskosten in Deutschland schossen in den letzten Jahren in die Höhe. Entlastungspakete sollten Bürgerinnen und Bürgern helfen, doch es hakt bei Ausgestaltung und Auszahlung. Viele Menschen warten noch auf das Geld. Um die Energiepreispauschale jetzt noch zu bekommen, können sie handeln.
Auszahlung der Energiepauschale: Die letzte Etappe steht noch aus
Am 19. Mai 2022 hat der Bundestag die Energiepauschale im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes verabschiedet, doch es handelt sich um eine Entlastung mit Hürde. Während sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel bereits im September 2022 über die Pauschale freuen konnten, mussten andere warten. Erst im Dezember waren Rentnerinnen und Rentner am Zug. Studierende mussten sogar bis März 2023 warten.
Auch nach Etappe drei sind noch nicht alle Menschen mit Anspruch auf die Energiepauschale versorgt. Darunter fallen zum einen Bevölkerungsgruppen, die noch keinen Cent erhalten haben. Zum anderen sind Menschen betroffen, denen eine doppelte Auszahlung zusteht. Dazu zählen folgende:
- Minijobber:innen, die bei Arbeitgeber:innen ohne Lohnsteueranmeldung arbeiten: Das betrifft vor allem Tätigkeiten im privaten Haushalt, zum Beispiel Putzhilfen.
- Minijobber:innen, die ihr erstes Dienstverhältnis nicht bestätigt haben: Die Pflicht einer schriftlichen Erklärung an den Arbeitgeber besteht, da sie bei Ausübung von mehreren Minijobs nur eine Auszahlung erhalten.
- Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen, bei denen noch keine Auszahlung erfolgt ist: Eine Ursache kann sein, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, zum Beispiel ein Ferienjob von Studierenden.
- Selbständige, die keine Steuern vorauszahlen: Bei Vorauszahlern erfolgt dies automatisch durch das Finanzamt im dritten Quartal.
Quelle: Bundesamt für Finanzen, Haufe
Steuererklärung als letzte Chance: So erhalten Sie nachträglich die Energiepauschale
Haben Sie als Arbeitnehmer:in noch keine Auszahlung erhalten, müssen Sie diese über Ihre Einkommenssteuererklärung 2022 einholen, erläutert das Fachportal Haufe.de. Sie brauchen dieser keine Zusatzinformationen beifügen, denn das Finanzamt übernimmt die Auszahlung in diesem Fall automatisch. Minijobber müssen nur den Mantelteil ausfüllen und im Bereich „Sonstige“ in den Zeilen 13 und 14 angeben, dass noch keine Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
„Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Der entsprechende Antrag ist auf der Website der Rentenversicherung zu finden, trotzdem kann er nur postalisch eingereicht werden. Also: PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und mit dem Stichwort „Energiepreispauschale“ an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum schicken.

Beachten Sie: Auch eine doppelte Zahlung ist möglich. Beispielsweise, wenn während des Studiums oder der Rente einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird oder wenn ein Renteneintritt nach September 2022 erfolgt ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, den beidseitigen Erhalt zu prüfen und ggf. die oben benannten Schritte in die Wege zu leiten. (Felina Wellner)