Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt schrittweise ab 2024 – Heftige Heizstrafen drohen
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.
Bremen – Die Bundesregierung will Öl- und Gasheizungen an den Kragen. Ab 2024 dürfen diese zwar noch eingebaut werden, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln drohen empfindliche Geldstrafen.
Die in einer Gesetzesnovelle (Stand: 16. Mai 2023) zum Gebäudeenergiegesetz festgelegten Vorschriften sollen dazu führen, dass bis spätestens 2045 keine fossil betriebene Heizungsanlage mehr genutzt wird. Wer sich nicht an das neue Heiz-Gesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hält, muss künftig mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Bußgeldvorschriften sind in Paragraf 108 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, also des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegt.
Öl- und Gasheizungen: Novelle zu Habecks Gebäudeenergiegesetz legt teils hohe Strafen fest
Mit Strafen müssen Haushalte rechnen, die die beschlossenen Gesetze zum Heizungstausch zu umgehen versuchen. In dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es, dass die bisher in Paragraf 108 GEG geregelten Bußgeldhöchstbeträge durch die Novelle nicht geändert werden. Eine der wenigen Änderungen wurde beim mittleren Bußgeldrahmen beschlossen – die zu zahlende Strafe wurde von 15.000 auf 10.000 Euro abgesenkt. „Die konkrete Höhe des zu verhängenden Bußgeldes orientiert sich an der Bedeutung des Unrechts“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Neben Öl- und Gasheizungen könnte es auch Kaminöfen bald an den Kragen gehen.
Fristen | Novelle des Gebäudeenergiegesetzes |
Ab 2024 | Neu installierte Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen. |
Ab 2045 | Es dürfen keine fossilen Brennstoffe in Heizungen mehr genutzt werden. |
Öl- und Gasheizungen vor dem Aus: Diese Geldstrafen drohen bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes
Einige mit 5000 Euro Bußgeld bestrafte Vergehen wurden Paragraf 108 GEG hinzugefügt – mit einem Fokus auf Wärmepumpen. Wie es aus der Novelle weiter heißt, soll das Bußgeld nicht nur der aus der Tat gezogene Vorteil abschöpfen, sondern den wirtschaftlichen Vorteil der Tat übersteigen. Unter anderem müssen daher 5000 Euro gezahlt werden, wenn eine Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig einer Betriebsprüfung unterzogen wird. Tatbestände, für die 10.000 oder gar 50.000 Euro fällig werden, wurden mit der Novelle nicht neu zum Gebäudeenergiegesetz hinzugefügt.

Ein Bußgeld von 5000 Euro muss laut der Novelle zahlen, wer:
- Eine Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig einer Betriebsprüfung unterzieht
- Eine Optimierungsmaßnahme der Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig durchführt
- Eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterzieht
- Ein Heizungssystem nicht oder nicht rechtzeitig hydraulisch abgleicht
- Eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe nicht oder nicht rechtzeitig austauscht
- Eine Heizungsanlage nicht richtig einbaut, nicht richtig aufstellt oder nicht richtig betreibt
- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet
- Ein Nichtwohngebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet
- Eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt
- Eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt
- Nicht sicherstellt, dass mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus den dort [§ 71f Absatz 1 Satz 1] genannten Brennstoffen erzeugt wird
- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstattet oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mit einer dort genannten Anlage kombiniert
- Nicht sicherstellt, dass die Nutzung der festen Biomasse in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel erfolgt und ausschließlich dort genannte Biomasse eingesetzt wird
- Eine Wärmepumpen-Hybridheizung einbaut oder aufstellt oder betreibt
- Erdgas nutzt
Habecks Gesetz zu Gas und Öl ab 2024 – In Zukunft drohen heftige Heizstrafen
Wie viele Haushalte müssen schleunigst umrüsten und andernfalls mit Bußgeldern rechnen? Wie die Bundesregierung schreibt, werden noch „über 80 Prozent der Wärmenachfrage durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt.“ Dabei werden mehr als 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases dazu genutzt, um Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt noch mit Erdgas, dahinter folgt das Heizen mit Heizöl von knapp 25 Prozent der Haushalte. Mit Fernwärme heizen erst rund 14 Prozent, Wärmepumpen gibt es nur in drei Prozent der Haushalte.