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Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt schrittweise ab 2024 – Heftige Heizstrafen drohen

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Von: Robin Dittrich

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Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.

Bremen – Die Bundesregierung will Öl- und Gasheizungen an den Kragen. Ab 2024 dürfen diese zwar noch eingebaut werden, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln drohen empfindliche Geldstrafen.

Die in einer Gesetzesnovelle (Stand: 16. Mai 2023) zum Gebäudeenergiegesetz festgelegten Vorschriften sollen dazu führen, dass bis spätestens 2045 keine fossil betriebene Heizungsanlage mehr genutzt wird. Wer sich nicht an das neue Heiz-Gesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hält, muss künftig mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Bußgeldvorschriften sind in Paragraf 108 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, also des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegt.

Öl- und Gasheizungen: Novelle zu Habecks Gebäudeenergiegesetz legt teils hohe Strafen fest

Mit Strafen müssen Haushalte rechnen, die die beschlossenen Gesetze zum Heizungstausch zu umgehen versuchen. In dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es, dass die bisher in Paragraf 108 GEG geregelten Bußgeldhöchstbeträge durch die Novelle nicht geändert werden. Eine der wenigen Änderungen wurde beim mittleren Bußgeldrahmen beschlossen – die zu zahlende Strafe wurde von 15.000 auf 10.000 Euro abgesenkt. „Die konkrete Höhe des zu verhängenden Bußgeldes orientiert sich an der Bedeutung des Unrechts“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Neben Öl- und Gasheizungen könnte es auch Kaminöfen bald an den Kragen gehen.

FristenNovelle des Gebäudeenergiegesetzes
Ab 2024Neu installierte Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.
Ab 2045Es dürfen keine fossilen Brennstoffe in Heizungen mehr genutzt werden.

Öl- und Gasheizungen vor dem Aus: Diese Geldstrafen drohen bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes

Einige mit 5000 Euro Bußgeld bestrafte Vergehen wurden Paragraf 108 GEG hinzugefügt – mit einem Fokus auf Wärmepumpen. Wie es aus der Novelle weiter heißt, soll das Bußgeld nicht nur der aus der Tat gezogene Vorteil abschöpfen, sondern den wirtschaftlichen Vorteil der Tat übersteigen. Unter anderem müssen daher 5000 Euro gezahlt werden, wenn eine Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig einer Betriebsprüfung unterzogen wird. Tatbestände, für die 10.000 oder gar 50.000 Euro fällig werden, wurden mit der Novelle nicht neu zum Gebäudeenergiegesetz hinzugefügt.

Die Mehrheit der deutschen Wohnungen wird mit Gas und Öl beheizt.
Die Mehrheit der deutschen Wohnungen wird mit Gas und Öl beheizt. © IMAGO/Action Pictures

Ein Bußgeld von 5000 Euro muss laut der Novelle zahlen, wer:

Habecks Gesetz zu Gas und Öl ab 2024 – In Zukunft drohen heftige Heizstrafen

Wie viele Haushalte müssen schleunigst umrüsten und andernfalls mit Bußgeldern rechnen? Wie die Bundesregierung schreibt, werden noch „über 80 Prozent der Wärmenachfrage durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt.“ Dabei werden mehr als 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases dazu genutzt, um Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt noch mit Erdgas, dahinter folgt das Heizen mit Heizöl von knapp 25 Prozent der Haushalte. Mit Fernwärme heizen erst rund 14 Prozent, Wärmepumpen gibt es nur in drei Prozent der Haushalte.

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