Aus für Doppelbesteuerung der Rente: Einige Jahrgänge haben trotzdem Nachteile
Weil die Rente gerechter werden soll, will die Bundesregierung Schluss mit der Doppelbesteuerung machen. Allerdings haben bestimmte Altersgruppen das Nachsehen.
Hamburg/Berlin – Die Doppelversteuerung von Renten ist verfassungswidrig. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Mai 2021 hatte darum eine Änderung der Renten-Besteuerung verlangt, damit es künftig bei bestimmten Jahrgängen nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Die Bundesregierung hat reagiert: So soll die gesetzliche Rente zukünftig zwar voll versteuert werden, die Versicherungsbeiträge können jedoch in voller Höher von der Steuer abgesetzt werden. Doch einige Jahrgänge könnten davon wesentlich weniger haben.
Regierungsinstitution: | Bundesregierung |
Gründung: | 15. September 1949 |
Hauptsitz: | Berlin, Deutschland |
Vorsitz: | Olaf Scholz (Bundeskanzler), Robert Habeck (Vizekanzler) |
Rente soll gerechter werden: Ampel will Schluss mit der Doppelsteuer machen
Im Jahr 2023 soll das Renten-System überarbeitet werden, was für viele Rentner und Rentnerinnen von Vorteil sein wird, da zukünftig dann nur noch einmal Steuern fällig werden. Darüber hinaus werden rund 21 Millionen Ruheständlerinnen und Ruheständler von einer weiteren Anpassung profitieren, nachdem die gesetzliche Rente bereits im Juli des vergangenen Jahres erhöht wurde. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bestätigt, dass Rentnerinnen und Rentner im Sommer erneut mit einer „spürbaren Erhöhung“ ihrer Rente rechnen können. Ab Juli 2023 werden Rentenempfängerinnen und -empfänger im Westen Deutschlands eine Erhöhung um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent erhalten.
Welche Jahrgänge von der Doppelbesteuerung der Rente weiter betroffen sind
Und auch bei der Besteuerung wird nachgebessert. Bisher mussten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig sowohl ihre Versicherungsbeiträge als auch ihre Rente versteuern, was als Doppelbesteuerung bekannt ist. Die Ampel-Regierung will diese Ungerechtigkeit bei der Rente beseitigen, indem sie die Doppelbesteuerung abschafft. Zukünftig wird die Rente weiterhin besteuert, aber die bisherigen Versicherungsbeiträge können ab 2023 in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Obwohl diese Änderung positiv ist, werden einige Jahrgänge bei dieser Reform für Rentnerinnen und Rentner leer ausgehen.

Rentensteuer – soviel müssen Empfängerinnen und Empfänger bisher an das Finanzamt abtreten
Personen, die vor zwei Jahren, also im Jahr 2021, in Rente gegangen sind, müssen 81 Prozent ihrer Rentenzahlungen mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Bei Personen, die im Jahr 2022 in den Ruhestand gegangen sind, sind es bereits 82 Prozent und in diesem Jahr werden es 83 Prozent sein. Personen, die im Jahr 2040 in Rente gehen, hätten aufgrund der bisherigen Steigerung ihre gesamte Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Doch auch das soll nun geändert werden.
Übergangszeit für Doppelsteuer: Vollversteuerung der Rente erst 2060
Denn obwohl man weg von der Besteuerung der Einzahlung in die Rente kommen möchte, soll nun auch eine verlängerte Übergangszeit für die Rentenbesteuerung eingeführt werden. Geplant ist, dass Rentenzahlungen nicht schon ab 2040, sondern erst ab 2060 zu 100 Prozent versteuert werden.
Eine Fallstudie für die Süddeutsche Zeitung, die von Rentenexperte Werner Siepe durchgeführt wurde, zeigt die Auswirkungen der Rentenreform der Ampel-Koalition auf die Steuervorteile der einzelnen Jahrgänge. Da die jährliche Steigerung der Besteuerung zwischen 2040 und 2060 noch nicht feststeht, hat er eine geschätzte Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr für seine Berechnungen angenommen.
Sinkende Rentensteuer: Welcher Jahrgang profitiert am meisten?
Jahrgang | Steuervorteil bei Durchschnittseinkommen | Steuervorteil bei Spitzeneinkommen |
1960 | 1538 Euro | 2937 Euro |
1965 | 4537 Euro | 8339 Euro |
1970 | 8149 Euro | 15.210 Euro |
1975 | 12.482 Euro | 23.522 Euro |
1980 | 9952 Euro | 18.819 Euro |
1985 | 6762 Euro | 12.727 Euro |
1990 | 2800 Euro | 5259 Euro |
Quelle: Süddeutsche Zeitung/Werner Siepe |
Rentenreform mit längeren Übergangszeiten: Bestimmte Jahrgänge profitieren mehr
Die verlängerte Übergangszeit hat für einige Ruheständlerinnen und Ruheständler einen Steuervorteil, während andere benachteiligt sind – auch jene Jahrgänge, mit 63 früher in Rente gehen können. Die Jahrgänge 1975 und 1980 profitieren am meisten von der Übergangszeit, während die Jahrgänge 1960 und 1990 weniger davon haben.
Doppelversteuerung: Änderungen sollen Belastungen für Renten-Beziehende vermeiden
Die Ampel-Regierung strebt an, mit den Änderungen zukünftig Doppelzahlungen bei der Rente so gering wie möglich zu halten. Derzeit sind etwa 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon betroffen. Alle anderen sind entweder vor Einführung der neuen Regelung in den Ruhestand gegangen oder erhalten so wenig Rente, dass keine Steuern gezahlt werden müssen.
Nachweispflicht zur Doppelbesteuerung liegt bei Renten-Beziehenden
Obwohl die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es wahrscheinlich, dass in vielen Fällen dennoch eine Doppelbesteuerung bei der Rente droht. Man kann sich jedoch dagegen wehren, sobald man in Rente geht.
Die grundsätzliche Problematik bleibt dabei bei Steuerpflichtigen, denn dieser muss später nachweisen, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Dazu ist nicht nur eine umfangreiche Berechnung erforderlich, sondern auch der Nachweis, welche Beiträge geleistet wurden – und wie sie steuerlich berücksichtigt wurden.
Wichtig: Alle Steuerbescheide unbedingt aufbewahren
Steuerpflichtige müssen also sämtliche Steuerbescheide vorlegen. Das Finanzamt, das ab 2023 auch eine Steuererklärung von Rentnern und Rentnerinnen erwartet, bewahrt diese Bescheide nicht auf und ist bisher auch nicht dazu verpflichtet. Daher ist es dringend ratsam, alle Steuerbescheide über sämtliche Jahre sorgfältig aufzubewahren.
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