Zuschuss für Öl- und Pellet-Heizungen beantragen: Wie Sie die Heizkosten-Hilfe erhalten
Haushalte in vielen Bundesländern können einen Zuschuss für Öl- und Pellet-Heizungen beantragen. Hier erfahren Sie, ob Ihnen Geld zusteht.
Frankfurt – Energiekosten stiegen im Jahr 2022 teils drastisch an. Wer dabei zu hohen Preisen eingekauft hat, kann eine Erstattung erhalten. In vielen Bundesländern kann der Heizkosten-Zuschuss mittlerweile beantragt werden.
So kann der Zuschuss für Öl- und Pelletheizungen beantragt werden
Der Heizkosten-Zuschuss ist nicht für alle Haushalte gedacht. Gefördert werden sollen nur Öl, Flüssiggas und Holzpellet-Heizungen. Dazu kommen Scheitholz, Holzhackschnitzel, Kohle/Koks sowie Holzbriketts. Erstattet werden können 80 Prozent der Kosten, die im Jahr 2022 über die Preisverdopplung hinaus gezahlt wurden, das berichtet unter anderem die Verbraucherzentrale. Voraussetzung dafür ist, dass der Erstattungsbetrag mindestens 100 Euro beträgt.

Seit dem 8. Mai kann für mittlerweile 13 Bundesländer errechnet werden, ob ein Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss besteht. Über den Rechner, der von der Kasse Hamburg bereitgestellt wird, kann bei positivem Befund dann sogar der Antrag gestellt werden. „Es können Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden“, heißt es auf der Webseite. Möglich ist die Antragstellung in allen Bundesländern außer Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Diese Voraussetzungen müssen für den Heizkosten-Zuschuss erfüllt werden
Um über den Rechner den Heizkosten-Zuschuss beantragen zu können, muss sich die Feuerstätte in einem der 13 teilnehmenden Bundesländer befinden. Gas- und Fernwärmekunden können den Zuschuss nicht beantragen. Diese erhielten schon im Dezember 2022 eine Einmalzahlung – zudem profitieren sie von der Gas- und Strompreisbremse. Wichtig für die Beantragung ist, dass Sie eine Übersicht der im Jahr 2022 gezahlten Beträge für das Heizen haben. Es können nur gezahlte Beträge zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.
War Ihr gezahlter Preis 2022 mindestens doppelt so hoch, kann ein Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss bestehen:
- Heizöl: 0,71 Euro pro Liter
- Flüssiggas: 0,57 Euro pro Liter
- Holzpellets: 0,24 Euro pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 0,11 Euro pro Kilogramm
- Holzbriketts: 0,28 Euro pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Kohle/Koks: 0,36 Euro pro Kilogramm
War der gezahlte Preis im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch wie in den genannten Referenzpreisen angegeben, kann ein Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss bestehen. Beachtet werden sollte, dass nur Wohnflächen bezuschusst werden. Büros oder Lager zählen nicht dazu.
Der Mindestbetrag der Rückerstattung beträgt 100 Euro. Wer deutlich zu viel gezahlt hat, kann sogar bis zu 2000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Haushalte in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen sich in den jeweiligen Landesstellen über den Zuschuss informieren. In jedem Fall sollten die Fristen für den Antrag beachtet werden.