Große Debatte um „Rente mit 63“: Beitragsjahre, Jahrgänge – wer ist davon noch betroffen?
Mit dem neuen Beschlusspapier der FDP droht das endgültige Aus für die Rente mit 63. Das müssen gesetzlich Versicherte jetzt wissen.
Frankfurt – Am Montag (13. Mai) wurde vom FDP-Präsidium ein Fünf-Punkte-Papier für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ verabschiedet. Darin wird unter anderem wiederholt die Abschaffung der „Rente mit 63“ gefordert. Sollten die Pläne in die Tat umgesetzt werden, wären mehrere tausend Menschen betroffen. Damit hat die FDP die Debatte rund um das Thema Rente neu entfesselt.
„Fehlanreize, die wir uns nicht leisten können“: FDP macht Strich durch Rente mit 63
Erst legte die FDP ein Zwölf-Punkte-Papier vor, mit dem eine Wirtschaftswende in Deutschland herbeigeführt werden sollte, indem an Sozialausgaben gespart wird. Schon hier hagelte es Kritik vonseiten der Ampel-Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Doch auch mit dem überarbeiteten Entwurf bleibt es dabei: „Die Rente mit 63 wie das Bürgergeld in seiner jetzigen Ausgestaltung setzen Fehlanreize, die wir uns nicht leisten können“, ist in dem Beschlusspapier der Liberalen zu lesen.
Was ist die „Rente mit 63“?
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ist es mittlerweile nicht mehr möglich, mit 63 Jahren in den abschlagsfreien, vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Somit ist der umgangssprachliche Begriff „Rente mit 63“ faktisch falsch.
Quelle: Bundesregierung
Bedeutet das Vorhaben der FDP nun, dass gesetzlich Versicherte nicht mehr mit 63 Jahren in die Rente gehen können? Jein, denn ab welchem Alter Rente bezogen werden kann, hängt zum einen von den Versicherungsjahren und zum anderen vom Geburtsjahr ab. Grundsätzlich wird zwischen der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren – der Rente mit 63 – und der „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren unterschieden.
Wer kann mit 63 Jahren in Rente gehen? Das müssen Versicherte jetzt wissen
Mittlerweile gilt die Rente mit 63 nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. All diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, können etwa nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ein Überblick, wann welcher Jahrgang abschlagsfrei in Rente gehen kann, bietet eine Grafik der Bundesregierung:

Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren kann korrekterweise als „Rente mit 63“ bezeichnet werden, weil langjährig Versicherte sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen können, heißt es im Faktencheck der Bundesregierung. Allerdings geht das nur mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, werden ihnen für die gesamte Zeit dauerhaft 0,3 Prozent abgezogen – pro Jahr also 3,6 Prozent.
Beispielrechnung: 2000 Euro Rente bei Renteneintritt zwei Jahre vor Altersgrenze
2000 Euro + 2 x 3,6 Prozent = 1856 Euro Rente mit Abschlag
Demnach können die Jahrgänge 1949 bis 1963 nach 35 Versicherungsjahren noch vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Für die Berechnung der 35 Jahre werden wiederum alle Monate zusammengerechnet, in denen Privatpersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fasst dafür folgende Punkte zusammen:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs, zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnte)
- Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine zehn Jahre alt ist)

Laut der DRV bezogen in den vergangenen Jahren etwa 30 Prozent der frisch gebackenen Ruheständler die Rente mit 63. 2023 waren das ungefähr 256.500 Menschen. Ein Teil davon müsste dann mit dem Vorhaben der FDP bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Vermutlich wird ein Großteil aber eher Abschläge in Kauf nehmen. So würden die Pläne der Liberalen, mehr Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu halten, nicht aufgehen. (cln mit Material der dpa)