Corona-Regeln bei Aldi, Lidl & Co.: 2G und 3G im Supermarkt? Was im Dezember gilt

Ungeimpfte müssen in Corona-Hotspots mit Einschränkungen rechnen, auch beim Einkaufen. Kommt die 2G-Regel auch für Supermärkte und Discounter wie Aldi und Lidl?
Frankfurt/Berlin - Deutschland befindet sich in der vierten Welle der Corona-Pandemie*. Tag für Tag werden neue Inzidenz-Rekorde verkündet, die Fallzahlen liegen oftmals im hohen fünfstelligen Bereich. Um darauf adäquat reagieren zu können, hat der Bundestag kürzlich ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das sieht vor, zunächst in Bundesländern mit besonders vollen Intensivstationen auf die 2G-Regel zu setzen – sprich: Lediglich doppelt gegen das Coronavirus geimpfte und von der Krankheit Covid-19 genesene Personen erhalten Zugang zu bestimmten gesellschaftlichen Bereichen.
Dazu zählen beispielsweise Kultur- und Freizeitangebote aber auch Sportveranstaltungen. Den Bundesländern obliegt diese Entscheidung. Einige Landesregierungen haben die Corona-Maßnahme bereits umgesetzt: Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel. Ein Bereich der von der neuen 2G-Regel vielerorts nur teilweise betroffen ist, ist der Einzelhandel. In Sachsen dürfen beispielsweise nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften erhalten. Supermärkte und Discounter zählen allerdings nicht dazu, jedenfalls nicht flächendeckend.
Corona-Regeln im Supermarkt: Aldi, Lidl und Co. – 2G in Hessen und Niedersachsen möglich
Hessen* und Niedersachsen bilden unter den 16 Bundesländern bislang die einzigen beiden Ausnahmen: Dort ist eine 2G-Regel auch in Supermärkten und Discountern möglich.* Ob diese tatsächlich umgesetzt wird, obliegt allerdings der jeweiligen Kette. Dass die 2G-Regelung lediglich eine Option sei, begrüßte der Handelsverband Deutschland ausdrücklich: Es sei wichtig, dass dies freiwillig bleibe, so Geschäftsführer Stefan Genth gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. 2G sei für Geschäfte mit hoher Kundenfrequenz schlichtweg nicht umsetzbar, betonte er.
Ähnlich sieht das der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach*: „Der Zugang zu Grundnahrungsmitteln und anderen Produkten zur Grundversorgung muss allen Menschen offenstehen, auch ungeimpften.“ Mehrere große Supermarktketten haben sich bereits zur 2G-Option positioniert. Kaufland betonte in einem Statement: „Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.“
2G im Supermarkt im Dezember: Aldi, Lidl und Kaufland beziehen Stellung
Ähnliche Töne waren zuletzt auch von anderen Anbietern zu hören. Lidl erklärte zur 2G-Option*: „Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regel nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht.“
Ein Sprecher von Aldi verkündete ebenfalls, 2G nicht umsetzen zu wollen. „Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen würde grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen“, so der Aldi-Vertreter. Auch für Edeka scheint die Umsetzung der 2G-Regel keine tatsächliche Option zu sein. „Wir wollen auch weiterhin allen Menschen den Einkauf bei Edeka ermöglichen. Daher ist die 2G-Regelung für uns keine Option.“
Wer ab dem 24.11.2021 einen Besuch beim Friseur in Erwägung zieht, muss sich auf die neue Corona-Regel* einstellen: Dort und bei anderen körpernahen Dienstleistungen gilt 2G bereits.
Flächendeckende 2G-Regel bei Aldi, Lidl & Co. unwahrscheinlich
Fakt ist: Würden Supermärkte und Discounter eine 2G-Regel umsetzen, wäre ein Teil der Kundschaft vom Einkauf in den Geschäften ausgeschlossen. Das hätte teils massive Umsatzeinbußen für die Ketten zur Folge, wovor auch der deutsche Handelsverband warnt. Sollte eine 2G-Regel trotzdem in Supermärkten und Discountern gelten, wäre zudem ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von der sogenannten Grundversorgung abgeschnitten. Diese Tatsache macht eine flächendeckende Einführung der 2G-Regel in Discountern und Supermärkten unrealistisch.
Das ZDF* berichtet, dass Klägerinnen und Kläger vor Gericht wohl eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bezüglich der Aufhebung der Corona-Maßnahme hätten. Das unterstrich zuletzt auch Erik Schweickert, einzelhandelpolitischer Sprecher der FDP* im Landtag von Baden-Württemberg: „Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen“, so Schweickert in einer Mitteilung.
Kritik an einer möglichen 2G-Regel in Supermärkten und Discountern gab es auch aus der Bundespolitik. Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, sagte der Bild-Zeitung, bezogen auf die Landespolitik in Niedersachsen: Das habe „nichts mehr mit einer sinnvollen Pandemiebekämpfung zu tun.“ (tu) *fr.de und kreiszeitung.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.