Corona: Diese Regeln gelten in Deutschland jetzt noch
Die bundesweite Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr in Deutschland ist aufgehoben. Nun fällt eine weitere Corona-Regel früher als geplant.
Frankfurt – Die Maskenpflicht ist gefallen. Seit dem 2. Februar gilt für Passagiere im Nah- und Fernverkehr keine Pflicht mehr, eine Maske zu tragen. Unter anderem die FDP begrüßte diesen Schritt und beanspruchte das Ende der Corona-Maßnahme als eigenen Erfolg. Zeitgleich dazu wurde die Pflicht zum Tragen einer Maske im Regionalverkehr in den neun Bundesländern aufgehoben, in welchen diese bislang noch Gültigkeit hatte. Nun endet auch die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen früher als geplant, wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag (14. Februar) mitteilte.
Vor einigen Wochen begrüßte auch Michael Peterson, Vorstandsmitglied für den Personenfernverkehr der Deutschen Bahn diesen Schritt auf LinkedIn. „Ich begrüße, dass wir hierbei jetzt zur Freiwilligkeit übergehen. Lasst uns auch in Zukunft Rücksicht aufeinander nehmen.“ Doch diese Freiwilligkeit gilt nicht universell. In einigen Bereichen gelten die Corona-Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske nach wie vor. Gleichzeitig soll die Maske ab Februar auch im Verbandskasten im Auto mitgeführt werden.

Im Gesundheitsbereich ist das Tragen einer Maske zum Schutz vor Corona weiterhin Pflicht
Um vulnerable Gruppen weiterhin vor Corona schützen zu können, hat die Bundesregierung einen bestimmten Rechtsrahmen bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen erlassen, der bis zum 1. März 2023 Gültigkeit besitzt. Dieser umfasst zum einen Maßnahmen, die bundesweit gelten:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Diese gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
1. Stufe: Weitergehende Corona-Regeln der Länder sehen Maske im öffentlichen Bereich vor
Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, bei Bedarf weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder sonstiger kritischer Infrastruktur sicherzustellen:
Maskenpflicht:
- im öffentlichen Personennahverkehr
- in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Diese gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie. Ausnahme: wer über einen Testnachweis verfügt, ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind
- in Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts notwendig ist
Testpflicht
- in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften und Haftunterkünften.
Weitere Corona-Maßnahmen sehen zudem Maske bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage vor
Stellt ein Landesparlament für sein Bundesland oder eine bestimmte Region des Bundeslandes eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastruktur feststellen, kann das Parlament weitere Maßnahmen anordnen. Diese beinhalten:
- Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich
Zuletzt hat eine Studie ergeben, dass die Masken als Schutzmaßnahme eher wirkungslos seien, wenn es um den Schutz vor Verbreitung von Atemwegsviren geht. (Niklas Müller)