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Corona: Diese Regeln gelten in Deutschland jetzt noch

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Die bundesweite Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr in Deutschland ist aufgehoben. Nun fällt eine weitere Corona-Regel früher als geplant.

Frankfurt – Die Maskenpflicht ist gefallen. Seit dem 2. Februar gilt für Passagiere im Nah- und Fernverkehr keine Pflicht mehr, eine Maske zu tragen. Unter anderem die FDP begrüßte diesen Schritt und beanspruchte das Ende der Corona-Maßnahme als eigenen Erfolg. Zeitgleich dazu wurde die Pflicht zum Tragen einer Maske im Regionalverkehr in den neun Bundesländern aufgehoben, in welchen diese bislang noch Gültigkeit hatte. Nun endet auch die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen früher als geplant, wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag (14. Februar) mitteilte.

Vor einigen Wochen begrüßte auch Michael Peterson, Vorstandsmitglied für den Personenfernverkehr der Deutschen Bahn diesen Schritt auf LinkedIn. „Ich begrüße, dass wir hierbei jetzt zur Freiwilligkeit übergehen. Lasst uns auch in Zukunft Rücksicht aufeinander nehmen.“ Doch diese Freiwilligkeit gilt nicht universell. In einigen Bereichen gelten die Corona-Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske nach wie vor. Gleichzeitig soll die Maske ab Februar auch im Verbandskasten im Auto mitgeführt werden.

Befreiung von der Schutzmaskenpflicht gegen das Coronavirus Ende der Schutzmaskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr ist aufgehoben. In anderen Bereichen gelten die Maßnahmen aber noch. © IMAGO/Gottfried Czepluch

Im Gesundheitsbereich ist das Tragen einer Maske zum Schutz vor Corona weiterhin Pflicht

Um vulnerable Gruppen weiterhin vor Corona schützen zu können, hat die Bundesregierung einen bestimmten Rechtsrahmen bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen erlassen, der bis zum 1. März 2023 Gültigkeit besitzt. Dieser umfasst zum einen Maßnahmen, die bundesweit gelten:

1. Stufe: Weitergehende Corona-Regeln der Länder sehen Maske im öffentlichen Bereich vor

Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, bei Bedarf weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder sonstiger kritischer Infrastruktur sicherzustellen:

Maskenpflicht:

Testpflicht

Weitere Corona-Maßnahmen sehen zudem Maske bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage vor

Stellt ein Landesparlament für sein Bundesland oder eine bestimmte Region des Bundeslandes eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastruktur feststellen, kann das Parlament weitere Maßnahmen anordnen. Diese beinhalten:

Zuletzt hat eine Studie ergeben, dass die Masken als Schutzmaßnahme eher wirkungslos seien, wenn es um den Schutz vor Verbreitung von Atemwegsviren geht. (Niklas Müller)

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